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Grundsicherung trotz Haftbefehl: Warum Gesuchte weiter Geld bekommen können

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29.09.2026

Die Frage sorgt weiter für Diskussionen: Können Menschen in Deutschland trotz eines Haftbefehls weiterhin die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten? Die Bundesregierung hat inzwischen einen Aktionsplan beschlossen, der bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen künftig von Leistungen ausschließen soll. Gesetzlich umgesetzt ist die geplante Neuregelung bislang jedoch nicht. Tatsächlich ist die Rechtslage weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick wirkt.

Grundsicherung trotz Haftbefehl: Bundesregierung beschließt Aktionsplan

Das Bundeskabinett hat laut Bundesinnenministerium am 23. September einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung beschlossen. Der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte 10-Punkte-Plan sieht unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden, ein schärferes Vorgehen gegen Scheinbeschäftigung und sogenannte Schrottimmobilien sowie einen Leistungsausschluss für bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen vor.

Für den Bezug von Grundsicherung und Sozialhilfe sieht der Aktionsplan vor, gesetzlich auszuschließen, dass bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten. Nach........

© Südkurier