Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm - Fakten zum Mitreden
Vor zwei Wochen erst hat die Drogeriemarktkette dm vor dem Landgericht Karlsruhe ihr Angebot von Augenscreening in Filialen verteidigt. Heute geht es am selben Ort um die Online-Apotheke dm-med. Die Details:
Kurz vor Weihnachten 2025 hat dm angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente wie manche Schmerzmittel online zu verkaufen. Dafür hat das Karlsruher Unternehmen eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.
Wie lautet die Kritik?
Die Wettbewerbszentrale klagt dagegen vor dem Landgericht. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, will die Online-Apotheke im Grunde verbieten lassen. Konkret soll dm es unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Die Parteien streiten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem darüber, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom Angebot der Beklagten, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei. Es geht unter anderem um Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Am Online-Auftritt der........
