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Ferienbetreuung durch Drittanbieter?

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19.08.2026

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem kommenden Schuljahr ein stufenweiser Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Rechtsanspruch beschränkt sich nicht nur auf die Unterrichtswochen, sondern besteht grundsätzlich auch während der Schulferien, erklärte Linda Waldherr, Leiterin der Abteilung Familie, Bildung und Soziales dem Gemeinderat. Während der Schulzeit sei die Stadt Meersburg mit den Angeboten des Horts gut aufgestellt und auch für drei Wochen Ferien seien die Kapazitäten noch ausreichend. Weil........

© Südkurier