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Reformpaket der Merz-Regierung: Zwischen Sozialabbau und Autoritarismus

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03.07.2026

Reformpaket der Merz-Regierung: Zwischen Sozialabbau und Autoritarismus

Die Merz-Regierung nennt es Reform, tatsächlich drohen Sozialabbau, schlechtere Arbeits- und Lebensbedingungen und das Beschneiden demokratischer Rechte. Arbeiter:innen sollen die Zeche zahlen, aber das deutsche Kapital fordert noch tiefere Einschnitte. Die Sozialproteste müssen verbreitert und radikalisiert werden.

Diese Woche hat sich die Bundesregierung auf ein großes Reformpaket geeinigt. Nachdem der „Sommer“ und der „Herbst der Reformen“, den die Regierung letztes Jahr angekündigt hatte, ausgeblieben sind, beginnen nun die Angriffe auf den Sozialstaat und auf Arbeiter:innenrechte massiv an Fahrt aufzunehmen. Der deutschen Bourgeoisie gehen die Angriffe derweil noch nicht weit genug. Das verabschiedete Reformpaket beinhaltet 34 Punkte. Diese betreffen Arbeiter:innenrechte, Steuern, „Bürokratieabbau“ und einiges mehr.

Befristungen und Krankschreibung: Kahlschlag im Arbeitsrecht

Der erste große Angriff auf unsere Rechte besteht in der Ausweitung der Möglichkeit für „sachgrundlose Befristungen“. Das bedeutet: Arbeitsverträge können künftig ohne besonderen Grund bis zu 48 Monate – also vier Jahre – befristet werden. Bisher waren nur 24 Monate möglich. Außerdem sollen diese Befristungen künftig sechs- statt bisher dreimal verlängerbar sein. Damit öffnet die Koalition Kettenbefristungen die Tür und bereitet einer massiven Verschärfung der Prekarität auf dem Arbeitsmarkt den Weg.

Während größere Angriffe auf den Achtstundentag noch kein Teil des Pakets sind, wird mit längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken jedoch ein erster Schritt hin zur „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten gemacht. Unter dem Euphemismus der „Flexibilisierung“ wird hart erkämpften Errungenschaften der Arbeiter:innenbewegung der Kampf angesagt.

Besonders drastisch sind die Änderungen bezüglich der Krankschreibungen. Künftig soll ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein. Die telefonische Krankschreibung, die während der Coronapandemie eingeführt wurde, soll abgeschafft werden. Diese Regelung dürfte die ohnehin schon überlasteten Hausarztpraxen weiter belasten. Wenn sich nun jeder Kranke schon am ersten Tag für ein Attest zum Arzt schleppen muss, verschlechtert das die Gesundheit der Betroffenen und erschwert den Zugang zu ärztlicher Versorgung für die, die sie wirklich brauchen.

Wie genau diese Änderung ausgestaltet wird, ist derweil noch unklar. Friedrich Merz erklärte bei Maybrit Illner davon, „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“. Was das genau heißen soll, ließ er offen. Beispielsweise wird über die Ausweitung von digitalen Sprechstunden diskutiert. Die SPD-Generalsekretärin verteidigte währenddessen im ARD-Morgenmagazin die Vorhaben bezüglich der Krankschreibung. Die CDU hatte zuvor einen „Karenztag“, also einen ersten unbezahlten Krankheitstag, in die Diskussion eingebracht. Demgegenüber sei eine Krankschreibung ab dem ersten Tag das „geringere Übel“.

Rentenreform: Ackern, bis es nicht mehr geht

Außerdem einigte sich die Koalition auf die Umsetzung der Vorschläge für eine Rentenreform, die die sogenannte Rentenkommission vor kurzem vorgestellt hat. Deren Vorschlag umfasst 33 Punkte, die die Bundesregierung bis Ende 2026 vollständig umsetzen möchte. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Ein früherer abschlagsfreier Renteneinstieg soll künftig nur noch mit individueller Gesundheitsprüfung möglich sein. Auch die Arbeit in Teilzeit soll künftig erst ab 58 Jahren – also später als jetzt – möglich sein. Erst wer sich wirklich krankgeschuftet hat, soll also in den „Genuss“ eines früheren Ausstiegs aus dem Arbeitsleben kommen.

Außerdem soll die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Das bedeutet: Wenn die Lebenserwartung steigt, soll das Renteneinstiegsalter........

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