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Der Staatsfeind steht links

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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig gegen den Schriftsteller und Journalisten Ken Merten, das ihm wegen seiner Mitgliedschaft in DKP und SDAJ »Unzuverlässigkeit« bescheinigt und damit ein Berufsverbot als Wachmann ausspricht, ist rechtsförmig, hat aber mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Merten werden keine konkreten Handlungen vorgeworfen. Formal handelt es sich um eine Ableitung, eine Deduktion aus einer Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz (VS). Den drei beteiligten Richtern war das bewusst, sie heben mehrfach hervor, dass sie nach »summarischer Prüfung« die Berufsverbotsguillotine betätigten. Ihnen war bei dieser Art der Wahrheitsfindung offensichtlich unwohl.

Die Unterwürfigkeit gegenüber dem Inlandsgeheimdienst spricht Bände über den Zustand der Justiz nicht nur in Sachsen. Entscheidungen im jW-Verfahren gegen die Beobachtung durch den VS entstanden auf dieselbe Weise. Der Staatsfeind steht links, alle........

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