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Verfassungsschutz darf «Jüdische Stimme» als extremistisch einstufen

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20.05.2026

20. Mai 2026 – 4. Siwan 5786

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Verfassungsschutz darf »Jüdische Stimme« als extremistisch einstufen

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Verein »Jüdische Stimme« darf vorläufig als extremistisch eingestuft werden. Berliner Richter waren zum gegenteiligen Ergebnis gekommen

 20.05.2026 16:18 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln habe einen Eilantrag des Vereins gegen diese Einstufung abgelehnt, teilte das Gericht mit (Az.: 13 L 3120/25).

Der Verein setzt sich nach eigenen Angaben für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte ihn bereits im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und dies im Verfassungsschutzbericht 2024 öffentlich gemacht.

Nach Auffassung des Kölner Gerichts rechtfertigen die gesammelten Erkenntnisse derzeit die Einschätzung, dass der Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge. Die Richter verwiesen dabei........

© Juedische Allgemeine