Eilverfahren bestätigt: Schließung der Freien Waldorfschule Dachsberg ist rechtens
Die Eltern und der Schulträger haben gekämpft. Eine Petition wurde gestartet, ein Image-Film gedreht und ein Gerichtsverfahren wurde angestrengt. Alles hatte ein Ziel: Die Schließung der Freien Waldorfschule Dachsberg zu verhindern. Doch nun müssen die Unterstützung der Privatschule, die im vergangenen Jahr noch von rund 200 Kindern besucht wurde, eine herbe Niederlage wegstecken.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem Eilverfahren eine Entscheidung getroffen. „Die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde, die Freie Waldorfschule Dachsberg im Landkreis Waldshut zu schließen, ist voraussichtlich rechtmäßig“, teilt das Gericht am Donnerstag, 3. September, mit. Die Entscheidung sei am Mittwoch, 2. September gefallen, und der Beschluss sei am Folgetag den Beteiligten zugestellt worden. Damit bleibt die Schule geschlossen, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren endgültig über den Widerruf der Privatschulgenehmigung entscheidet. Allerdings: Der Beschluss ist bisher nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Waldorfschule darf nach den Ferien nicht mehr betrieben werden
Doch worum ging es genau? Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am 24. Juni in seiner Funktion als Schulaufsichtbehörde die Genehmigung zum Betrieb der Privatschule. Stichdatum war der 30. Juli. Das heißt: Der Waldorfschule in Dachsberg fehlt für das kommende Schuljahr schlichtweg die Erlaubnis, die Schule zu betreiben. Auch erhalte sie deshalb seit August keine staatlichen Zuschüsse mehr. Bis Juli 2026 habe die Schule vom Land noch monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 110.000 Euro erhalten. .
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