Umstrittene Cookie-Speicherung - Darum geht's am BGH
Wer durchs Internet surft, muss sich im Grunde ständig mit Cookies befassen. Sie akzeptieren oder ablehnen - und entscheiden, in welchem Ausmaß das Ganze. Doch manchmal werden Cookies ohne vorherige Einwilligung der Webseiten-Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert. Stammen die Cookies nicht vom Betreiber der jeweiligen Internetseite selbst, stellt sich die Frage nach der Haftung. Der hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewidmet.
Ein Kläger verlangt Schadenersatz von einem Technologie- und Analyseunternehmen, das laut dem BGH auf Webseiten anderer Unternehmen Cookies bereitstellt. Es geht um die Frage, ob die beklagte Firma dafür haftet, wenn diese Cookies ohne vorherige Einwilligung der Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Cookies sind kleine Dateien, die beim Surfen auf dem Onlinegerät eines Nutzers gespeichert werden. Weil diese Dateien oft eindeutige Kennungen enthalten, können Webseiten ihre Besucher damit wiedererkennen. Ein Browser kann sich somit etwa ein Login merken oder die Inhalte eines virtuellen Warenkorbs. Vor allem machen Cookies aber personalisierte Werbung möglich.
Wie haben Gerichte bislang entschieden?
Die Vorinstanzen haben dem Kläger im Kernpunkt recht gegeben. Während das Landgericht Frankfurt am Main ihm noch den geforderten Schadenersatz in Höhe von 1.500 Euro komplett zusprach, hielt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main 100 Euro für ausreichend. Das lag vor allem........
