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Grenzschutz darf nicht Glückssache sein

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25.09.2026

EU-Asylpolitik : Grenzschutz darf nicht Glückssache sein

Die brenzlige Lage in der Exklave Ceuta ist die Folge spanischer Nachlässigkeit. Die Europäische Union sollte daraus Konsequenzen ziehen.

Der befürchtete neue Ansturm auf Ceuta ist am Mittwoch ausgeblieben. In sozialen Netzwerken waren schon wieder Migranten mobilisiert worden. Die Gelegenheit schien günstig, weil die marokkanischen Behörden mit der Parlamentswahl beschäftigt waren. Tatsächlich schauten sie dieses Mal aber genau hin, sperrten die Zufahrtsstraßen in Richtung der spanischen Exklave und fingen kleinere Gruppen schon in den Bergen ab. Spanien hat Glück gehabt. Aber darf man den Schutz einer Grenze, die zugleich die Außengrenze der Europäischen Union ist, von Glück abhängig machen?

Die sozialdemokratisch geführte Regierung von Pedro Sánchez schien es bisher so zu sehen. Sie zog zwar einen Zaun an Land hoch, aber die Seegrenze spottet jeder Beschreibung. Dort, wo Afrika auf Europa trifft, ragt ein Wellenbrecher 15 Meter weit ins Meer. Man muss ihn nur umschwimmen – was Ende Juli rund 80.000 Migranten an zwei Tagen gelang. Möglich war das, weil die marokkanischen Beamten wegsahen oder ihnen sogar noch den Weg wiesen. Pech gehabt!

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Die Menschen hatten sich auf den Weg gemacht, weil sie auf ihren Mobiltelefonen lasen, dass Spanien niemanden mehr zurückweise, der über See nach Ceuta komme. Das war die stark verkürzte Wiedergabe eines Urteils des Obersten Gerichtshofs. Der hatte entschieden, dass in einem solchen Fall ein........

© Frankfurter Allgemeine