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Tritt der Extremismus hier wirklich nur vereinzelt auf?

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27.02.2026

Der AfD-Beschluss aus Köln : Tritt der Extremismus hier wirklich nur vereinzelt auf?

Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte, fragen aber nicht danach, wie sie zusammenhängen. Das ist ein schwerer Fehler.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in der Pressemitteilung über den Beschluss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen darf, auch Zahlen mitgeteilt – nicht über die AfD, sondern über die durch die Klage der Partei erzeugten Textanfall. Die Verfahrensakte umfasst „inzwischen zwanzig Bände mit insgesamt über 7000 Seiten“, und die „beigezogenen Akten des BfV haben ein Da­tenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte“. Die drei Richter der 13. Kammer wollen uns wissen lassen, dass sie nicht faul gewesen sind und das Eilverfahren in den knapp zehn Monaten nach Eingang der Klage nicht verschleppt haben.

Aus den bloßen Zahlen können Laien allerdings so wenig schließen wie aus Angaben zum Aktenumfang in anderen aufwendigen Verfahren, ob es um Cum-Ex geht oder um eine Kindesentführung aus Dänemark. Ein politisches Unbehagen weckt ihr Arbeitsleistungsnachweis, weil die Vorstellung zu nahe liegt, dass in ihrem Fall die Sache – der behauptete Extremismus einer Partei – einfach sein müsste, nämlich evident, falls er tatsächlich vorliegt. Die rechtsstaatlich gebotene Mühe, die sich der Verfassungsschutz bei der Begründung eines so gravierenden Verdiktes machen muss, liefert leicht einen Vorwand für den........

© Frankfurter Allgemeine