„Rechtsstaatlich fragwürdig“: Von Wolfram Weimer gecancelte Buchhandlungen gehen vor Gericht
Die drei linken Buchhandlungen Golden Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Zur schwankenden Weltkugel in Berlin-Prenzlauer Berg gehen gerichtlich gegen die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) veranlasste Streichung von der Liste der für den Buchhandlungspreis nominierten Buchhandlungen vor. Dies kündigten sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung an, die die Buchhandlungen am Donnerstag verschickten.
Vertreten durch vier Rechtsanwältinnen und -anwälte wollen sich die drei Geschäfte mit Unterstützung des Projekts FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) „gegen das rechtsstaatlich fragwürdige sog. Haber-Verfahren und die verdeckte Einflussnahme durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzen“.
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„Die drei Buchläden wurden von einer sachverständigen Jury für den Preis bestimmt, weil sie ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren. Sie haben den Preis verdient und wir bereiten daher Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt vor.“ – So formulieren die Anwältinnen und Anwälte der Buchläden das Ziel der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Und weiter: „Daneben besteht ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat. Es werden daher auch Verfahren auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesverfassungsschutzgesetz geführt. Auch das sog. Haber-Verfahren wird gerichtlich überprüft werden.“ Die Klagen würden Anfang der kommenden Woche erhoben.
BKM setzt Haber-Verfahren beim Buchhandlungspreis zum ersten Mal ein
Das sogenannte Haber-Verfahren aus dem Jahr 2017, benannt nach der einstigen Staatssekretärin Emily Haber, erlaubt es sämtlichen Ministerien, Organisationen, Projektträger oder einzelne Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen und die Vergabe von Fördergeldern davon abhängig zu machen. Das Verfahren funktioniert dabei wie eine Blackbox: Kriterien für Extremismus sind gesetzlich nicht klar festgeschrieben und für die Betroffenen wie auch für das BKM völlig intransparent. Das BKM erklärte am Mittwoch auf Nachfrage, dieses Verfahren komme beim Buchhandlungspreis „infolge entsprechender Hinweise“ erstmals zur Anwendung.
Vergeben wird der Preis von einer Jury aus Branchenvertretern, die dem Kulturstaatsminister eine Liste vorschlägt. Ein Sprecher des BKM teilte am Mittwoch der Berliner Zeitung mit: „BKM folgt in der Regel den Juryentscheidungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur in besonderen begründeten Einzelfällen.“
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So müssten Empfänger von Zuwendungen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen dürften Steuergelder nicht extremistischen Organisationen oder Personen zufließen. „Dazu kann die Bundesregierung die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. So soll beispielsweise das sogenannte Haber-Verfahren die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen verhindern.“
Wolfram Weimer selbst ließ sich mit folgenden Worten zitieren: „Wenn verfassungsschutzrelevante Informationen vorliegen, kann es keine Preise des Bundes mit Steuergeld geben. Dies gilt natürlich für rechtsextreme, linksextreme oder islamistische Institutionen gleichermaßen.“
Kritik am Vorgehen des BKM von vielen Seiten
Das Vorgehen des BKM zog von vielen Seiten Kritik nach sich. PEN Berlin stellte in dem Zusammenhang folgende Frage an die Bundesregierung: „Gilt das Grundprinzip der deutschen Kulturförderung – es gibt keine Staatskultur, gefördert wird die Autonomie der Kultur – weiterhin?“
Auch Sebastian Guggolz, der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, äußerte Kritik: „An dem hier offenbar angewendeten Haber-Verfahren sind aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht. Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab. ‚Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen‘ zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.“
