Irrer Schranken-Streit in Brandenburg: Familie kommt trotz Urteil noch immer nicht zu ihrem Haus
Sie steht noch immer, die Schranke, die einer Familie mit zwei Kindern die Zufahrt zu ihrem Grundstück in Brandenburg verwehrt. Dabei hatte das Landgericht Cottbus entschieden: Der Schlagbaum muss weg.
Das Ende Februar gesprochene Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann, der die Absperrung auf seiner Straße errichtet hatte, erklärte nach der Entscheidung noch im Gerichtssaal, in Berufung gehen zu wollen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Am Freitag sitzen Robert und Jasmin Mietzner in ihrem Haus in Münchehofe (Dahme-Spreewald) beim Kaffee, als sie am Telefon erklären, die Schranke sei auch eine Woche nach dem Urteil vorhanden. Noch immer müssen sie deswegen vor dem Schlagbaum parken, ihre Einkäufe und Arbeitsutensilien ins Haus schleppen. Robert Mietzner ist Musiker, sein Equipment für Auftritte ist 200 Kilogramm schwer. „Doch wir haben es schwarz auf weiß, dass die Schranke völlig absurd ist“, sagt Robert Mietzner. Schon das sei ein Gewinn.
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Vor vier Jahren kauften Jasmin und Robert Mietzner die Immobilie in Münchehofe aus privater Hand – sie hatten lange gesucht, und es war ihr Traumhaus, wie sie erklärten. Sie wussten, dass die unbefestigte Straße zu ihrem Grundstück einem Nachbarn gehörte. Noch dazu einem Immobilienmakler.
Weil die Straße allerdings seit Jahrzehnten öffentlich genutzt worden war, machten sie sich keine Sorgen. Zuvor betrieb die Besitzerin des Hauses dort einen Handel mit Gasflaschen. Zufahrten für Nachbarn, die ihre Gasflaschen tauschen wollten, waren damals kein Problem.
Doch als neue Eigentümer hatten sie bei einer Einigung zur Benutzung der Straße Pech. Nachdem ein Heizungsmonteur zu dem Grundstück der Mietzners gefahren war, errichtete der Eigentümer des unbefestigten Weges eine Schranke, die mit einem Schloss versehen war. Und einem Schild, das verhieß: „Betreten verboten!“
Der Eigentümer wollte, dass die Mietzners den Weg zu ihrem Zuhause auch zu Fuß nicht nutzen können. Es heißt, er sei sauer gewesen, weil er als Makler das Grundstück der Mietzners nicht habe verkaufen können und deswegen auf seine Provision habe verzichten müssen.
Letztlich verklagte er die Familie. Nach drei Verhandlungstagen wies das Landgericht Cottbus am 27. Februar seine Klage ab, erklärte, die Schranke müsse weg. Die Familie habe ein Wegerecht. Allerdings wusste der Richter auch, dass der Streit weitergehen würde, das Landgericht nur „als Durchlauferhitzer“ fungiere.
Noch keine Berufung beim Oberlandesgericht
Und wirklich, der Kläger und „Schrankenwart“ erklärte noch im Gerichtssaal: „Mal sehen, was Brandenburg dazu sagt.“ Er deutete damit an, Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) einlegen zu wollen. Bisher allerdings ist am obersten Brandenburger Gericht nichts anhängig, wie es auf Nachfrage am Freitag heißt.
Mietzners allerdings sind froh, dass sie mit dem Urteil aus Cottbus „erst mal schwarz auf weiß haben“, wie irre die Schranke ist. „Wir hoffen, irgendwann ganz normal wie jeder Hausbesitzer auf unser Grundstück fahren zu dürfen“, sagt Robert Mietzner.
