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Impfpflicht verweigert: Bundeswehrsoldat aus Beeskow erneut vor Gericht

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Es heißt, Stefan B. sei ein leidenschaftlicher Soldat gewesen. Zweimal soll der Mann, der bei der Bundeswehr eine Ausbildung zum IT-Systemelektroniker gemacht hatte, im Irak im Auslandseinsatz gedient haben. Doch als der Unteroffizier aus dem brandenburgischen Beeskow (Oder-Spree) aufgefordert wurde, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, verweigerte der Soldat den Befehl.

Dafür saß der Familienvater im Juli 2023 auf der Anklagebank des Amtsgerichts Fürstenwalde. Und wurde freigesprochen. Das Gericht verwies auf die Gewissensfreiheit von Soldaten.

Doch die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Berufung, was sehr eigenartig ist. Denn ihr eigener Vertreter hatte im Verfahren auf Freispruch plädiert.

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Wie die Märkische Oderzeitung berichtete, hatte sich eine Sonderdezernentin, die für Corona-Fälle zuständig sei, „nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage“ dazu entschieden, gegen den Freispruch vorzugehen. So erklärte es eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in der Oderstadt.

Am kommenden Donnerstag muss sich der 37-jährige Stefan B. daher erneut wegen des Vorwurfs der Befehlsverweigerung verantworten – diesmal am Landgericht Frankfurt (Oder). Was wird ihm vorgeworfen?

In Deutschland gab es nie eine generelle Impfpflicht. Anders sah es bei Soldaten aus. Für Menschen, die in der Bundeswehr dienten, wurde die Impfpflicht im November 2021 eingeführt und im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt.

Stefan B. soll die Impfung zweimal abgelehnt haben. Trotz des Befehls seines Vorgesetzten. Er gab an, er und sein alter Vater seien bereits Ende 2020 an Covid erkrankt gewesen – jedesmal sei die Krankheit harmlos verlaufen. Er hatte wohl Bedenken wegen der schnellen Zulassung des Impfstoffs.

Antrag auf Entlassung als Notlösung wurde abgelehnt

Kurz nach Inkrafttreten der Impfpflicht soll Stefan B. einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gestellt haben – als Notlösung, um einer unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge nicht zu verlieren. Doch den Antrag lehnte die Bundeswehr ab. Er sei kein genereller Impfgegner, auch kein Querdenker, soll Stefan B. in der Verhandlung am Amtsgericht Fürstenwalde vorgetragen haben.

Der Prozess in Frankfurt (Oder) ruft ein großes Interesse hervor. Denn Stefan B. ist kein Einzelfall. Auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass „wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten“ eingeleitet worden seien.

Mehrfach wurden Soldaten bisher wegen Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung verurteilt. Im Übrigen wurde die Impfpflicht gegen Corona für Soldaten im Jahr 2024 wieder zurückgenommen.


© Berliner Zeitung