Aus Mordlust: Fan des Horrorkillers Freddy Krueger soll in Berlin Nachbarn getötet haben
Er war offenbar fasziniert von Freddy Krueger, jenem fiktiven Serienmörder aus der amerikanischen Nightmare-Horrorserie, der einen Metallkrallen-Handschuh trug und bei Nacht Kinder tötete. Am späten Abend des 28. Dezember 2025 soll sich Marten A. wie sein Vorbild gekleidet haben – er zog sich einen dunkel gestreiften Pullover, eine dunkle Hose und dunkle Lederschuhe an.
Dann nahm er laut Staatsanwaltschaft drei seiner präparierten Messer und verließ seine Wohnung am Hagenower Ring in Neu-Hohenschönhausen. Wenig später war ein 69-jähriger Mann aus der Nachbarschaft tot.
Seit Donnerstag muss sich Marten A. vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass der 23-Jährige aus Mordlust getötet hat. Sie schließt nicht aus, dass der junge Mann zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Deswegen strebt sie die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
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Der Beschuldigte: Marten A. soll frustriert gewesen sein, weil sein Fernseher nicht ging
Marten A. trägt seine blonden Haare gescheitelt, den Kinnbart ordentlich gestutzt. Er hat ein blaues Sweatshirt und dunkle Hosen an. Mit ruhiger Stimme nennt er sein Geburtsdatum, erklärt, dass seine Wohnung am Hagenower Ring gerade von seinem Betreuer abgewickelt werde. Er ist ledig, hat keine Kinder und keinen Beruf. Seit der Tat sitzt er im Maßregelvollzug, einer Klinik für psychisch kranke Straftäter.
Der Beschuldigte soll am Tatabend frustriert gewesen sein, weil er seinen Fernseher nicht mehr benutzen konnte. Warum, bleibt unklar. „Gegen 22.55 Uhr begab sich der Beschuldigte bewaffnet mit drei Messern von seiner Wohnung in Richtung des Fußgängerdurchgangs an der Bushaltestelle Ernst-Barlach-Straße“, erklärt die Staatsanwältin.
Das Opfer: Friedhelm W. wollte von einem Bekannten nach Hause
Dort soll Marten A. auf Friedhelm W. getroffen sein, den er flüchtig aus der Nachbarschaft kannte. W., 69 Jahre alt, kam von einem Bekannten. Er war auf dem Weg von der Bushaltestelle nach Hause, hatte es nicht mehr weit.
In Tötungsabsicht soll Marten A. auf offener Straße mit zwei der drei mitgeführten Messer auf den Senioren eingestochen haben: in den Rücken, die linke Hüfte, die linke Schulter, ins Gesicht und in den Bauch. Rechtsmediziner zählten später sieben Stich- oder Schnittverletzungen. Die Leber, die Lunge und das Zwerchfell wurden durchstochen.
Wenig später fanden Passanten das schwer verletzte Opfer und alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb der 69-Jährige gegen 23.30 Uhr noch am Tatort.
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„Der Beschuldigte handelte dabei aufgrund eines zuvor gefassten Tatplans, der die wahllose Tötung eines anderen Menschen aus reiner Lust an der Tötung“ beinhaltet habe, so die Staatsanwältin. Marten A. habe dabei dem Horror-Serienmörder Freddy Krueger nacheifern wollen.
Marten A. stellte sich selbst der Polizei. Kurz nach der Tat erschien er auf dem Polizeiabschnitt 31, gab alle drei Messer ab und erklärte, einen Menschen getötet zu haben. Die Beamten nahmen ihn fest, einen Tag später unterschrieb ein Richter den Unterbringungsbefehl für den psychisch kranken Tatverdächtigen. Marten A. soll sich bei der Messerattacke wegen einer paranoiden Erkrankung in einer akuten psychotischen Episode befunden haben.
Da der psychiatrische Sachverständige an diesem ersten Prozesstag fehlt, wird sich der Beschuldigte vermutlich erst nach Ostern zu den Vorwürfen äußern. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen. Mitte April könnte die Schwurgerichtskammer demnach eine Entscheidung verkünden. Einen Nebenkläger oder eine Nebenklägerin gibt es in dem Verfahren nicht.
