Wohngeld-Falle: Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht gemeldet – droht Ärger trotz weniger Geld?
Wer Wohngeld erhält, hat eine Unterstützung auch nötig. Die Sozialleistung wird in Deutschland nämlich nur an Menschen ausgezahlt, die sich das Wohnen kaum mehr leisten können. Wenn bei einem Wohngeld-Berechtigten dann noch der Job wegfällt, oder der Arbeitgeber Kurzarbeit durchgesetzt hat, kann es finanziell enorm eng werden. Das Wohngeld ist dann ein noch wichtigerer Anker. Doch wie wirkt sich die Veränderung der Situation auf die Wohngeldzahlung aus? Und was passiert, wenn die Bezieherin oder der Bezieher die Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht beim Amt meldet?
Wohngeld: Muss man Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit melden?
Änderungen beim Einkommen müssen nur unter Umständen beim zuständigen Wohngeldamt gemeldet werden. Im Wohngeldgesetz (WoGG) ist unter § 27........
