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Folgen der Vetternwirtschaftsaffäre: Wer die AfD-Fraktion verlassen muss - und wer Aufgaben abgibt

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03.03.2026

Folgen der Vetternwirtschaftsaffäre Wer die AfD-Fraktion verlassen muss - und wer Aufgaben abgibt

Berlin · Die Affäre um Vetternwirtschaft in der AfD zieht immer weitere Kreise. In dieser Sitzungswoche gibt es erste große personelle Konsequenzen. Zwei Abgeordnete sind betroffen. Auch Höcke-Vertraute machen Druck.

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Jan Wenzel Schmidt blieb der Fraktionssitzung fern. (Archiv)

Nach wochenlangen Vorwürfen der Vetternwirtschaft gegen AfD-Abgeordnete zieht die Fraktion im Bundestag Konsequenzen: Jan Wenzel Schmidt (34) wird wegen fraktionsschädigenden Verhaltens ausgeschlossen. 98 Abgeordnete stimmten dafür, 14 dagegen, es gab zudem 10 Enthaltungen. Der Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt wird allerdings nicht wegen Vetternwirtschaft abgestraft. Vielmehr hatte Schmidt in einem parteiinternen Streit in der Sachsen-Anhalt-AfD Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen gerichtet. In einem Interview des Portals „Nius“ sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Zur Fraktionssitzung war Schmidt gar nicht erst erschienen. „Letzte Chance verpasst“, wurde das in der Fraktion kommentiert.

Bevor die Vorwürfe zur Vetternwirtschaft laut wurden, stand der Politiker aus dem Großraum Magdeburg selbst im Mittelpunkt einer Schlammschlacht. In der AfD hieß es damals, der ehemalige Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Wegen Korruptionsvorwürfen wurde Jan Wenzel Schmidt vom Landesschiedsgericht suspendiert. Gegen ihn läuft zudem ein Parteiausschlussverfahren.

In dieser Gemengelage wurden in Sachsen-Anhalt die ersten Fälle von Überkreuzanstellungen bekannt – also wenn Verwandte von Abgeordneten Jobs bei anderen Parlamentariern bekommen und umgekehrt. Auch der Vater von Ulrich Siegmund (35) - Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September - war laut Medienrecherchen als Mitarbeiter im Bundestagsbüro eines AfD-Parteikollegen beschäftigt. Siegmund hofft darauf, der erste AfD-Ministerpräsident in Deutschland zu werden.

Einige Bundestagsabgeordnete, darunter Vertraute des AfD-Rechtsaußenpolitikers Björn Höcke, forderten mehr Aufklärung und Prävention durch den Fraktionsvorstand. Dies sei bislang nur „unzureichend“ geschehen, hieß es in einem Beschlussantrag. „Der reine Verweis auf Fehlverhalten anderer Parteien oder die Einordnung als politisch motivierte Kampagne ignoriert jene problematischen Fälle, die - wenn auch formal rechtmäßig - Graubereiche der Gesetzgebung gezielt zur privaten Selbstbereicherung nutzen.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Keuter (53) gab derweil seine Zuständigkeit als Personalverantwortlicher der Fraktion an den Parlamentarischen Geschäftsführer Peter Felser ab. Das entschied der Fraktionsvorstand am Montagnachmittag. Pikant: Ausgerechnet der Personalverantwortliche Keuter hat nach einem Bericht von „T-Online“ seine Freundin im eigenen Bundestagsbüro beschäftigt. Das hat auch Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel erbost, wie aus der Fraktion zu hören war. Vor einer Woche hat die Fraktionsspitze dem Mandatsträger aus Essen eine Frist gesetzt, um selbst Konsequenzen zu ziehen – das hat Keuter nun getan. Sein Amt als Fraktionsvize behält er vorerst. Das sorgt bei einigen Parteifreunden für Unmut.

Gleichzeitig ist die AfD-Spitze in der Affäre um Schadensbegrenzung bemüht. Hervorgehoben wird, dass Jobs für Familienangehörige von Parteifreunden nach den Regeln des Bundestages nicht grundsätzlich illegal seien. Auch Keuter ist sich keiner Schuld bewusst. Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ sagte er: „Ich habe erläutert, dass ich dabei in keinerlei Konflikt mit einem Gesetz oder einer Vorschrift stehe: Die Mitarbeiterin ist keine Verwandte ersten Grades, es gibt keinen Interessenkonflikt und es handelt sich nicht um eine Scheinbeschäftigung.“ Tatsächlich verbietet das Abgeordnetengesetz, Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner auf Steuerzahlerkosten zu beschäftigen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner – nicht aber für Freund oder Freundin. Die AfD-Fraktion will nun ein eigenes Regelwerk dazu erarbeiten – mit schärferen Regeln, hieß es.


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