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Fernunterrichtsschutzgesetz: Lehrende im Internet in Aufruhr

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15.08.2025

Stand: 14.08.2025, 16:50 Uhr

Von: Petra Kohse

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Mit dem Gesetz zum Schutz des Fernunterrichts ist ein Großteil der Online-Kurse zulassungspflichtig. Das kostet und dauert.

Die Online-Coachingszene in Deutschland ist in Aufruhr. Und alle weiteren Anbieterinnen und Anbieter digitaler Kurse sind es auch. Denn einem im Juli veröffentlichten BGH-Urteil zufolge, das gerade zu denjenigen durchsickert, die es betrifft, ist ein großer Teil des Angebots illegal. „Fernunterricht“ bedarf hierzulande nämlich einer Zulassung.

Damit man nicht einfach irgendetwas zu Hause lernen kann, was man irrtümlicherweise für sinnvoll hält, wurde schon 1976 das Fernunterrichtsschutzgesetz erlassen – als Rechtsgrundlage einer Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die jegliche Angebote auf Methodik, Didaktik und Verbraucherschutz hin zu........

© Frankfurter Rundschau