Eine bessere Erbschaftsteuer ist möglich
Bundesverfassungsgericht : Eine bessere Erbschaftsteuer ist möglich
Die Angst vor den Folgen einer Reform sollte nicht dazu verleiten, an einem schlechten System festzuhalten. Das gilt unabhängig von der Entscheidung der Verfassungsrichter.
Die Erbschaftsteuer kehrt für zwei Tage an das Bundesverfassungsgericht zurück. Die Todessteuer, wie sie zuweilen auch genannt wird, ist dort ein alter Bekannter, man könnte auch von einem Wiedergänger sprechen. Seit der deutschen Einheit gab es kein Jahrzehnt, in dem das höchste Gericht sich nicht mit dieser Steuer beschäftigen musste. Jedes Mal zwang es die Politiker, das Gesetz zu korrigieren – damit es bei der Erbschaftsteuer nicht wie bei der Vermögensteuer läuft, die mangels Nachbesserung seit den späten Neunzigerjahren nicht mehr erhoben werden darf.
Die Erbschaftsteuer ist ein Unikum. Das Aufkommen, das den Ländern zusteht, ist überschaubar. Zusammen mit der Schenkungsteuer, die mitbedacht werden muss, da andernfalls Umgehungen Tür und Tor geöffnet wären, bringt die Erbschaftsteuer in einem guten Jahr etwas mehr als 15 Milliarden Euro ein. Das sind gerade einmal 1,5 Prozent der gesamten Einnahmen des Fiskus. Zugleich wird so getan, als wenn Wohl und Wehe des ganzen Landes von der Erbschaftsteuer abhingen. Das hat Gründe: Die einen........
