Cannabis-Legalisierung war so schlimm wie das Heizungsgesetz
Hessen fordert Korrektur : Cannabis-Legalisierung war so schlimm wie das Heizungsgesetz
Die Union ist sich einig: Sie will unbedingt die Cannabis-Gesetzgebung zurücknehmen. Aber der kleine sozialdemokratische Koalitionspartner blockiert wieder einmal.
Die teilweise Legalisierung von Cannabis war mindestens so schwerwiegend wie das Heizungsgesetz der Ampelkoalition. Darum ist es schön, dass der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) zusammen mit seinen Kollegen aus anderen Bundesländern Korrekturen fordert. Nur: Diese Vorstellungen haben keine Aussichten, in Berlin erhört zu werden.
Die Union versprach zwar vor der Bundestagswahl, das 2024 gegen den massiven Protest von Experten unterschiedlicher Disziplinen beschlossene Gesetz im Falle einer Regierungsübernahme wieder abzuschaffen. Aber in der Koalitionsvereinbarung mit der SPD konnte sie nur eine ergebnisoffene Evaluierung durchsetzen.
Der erste Zwischenbericht vom vergangenen Herbst besitzt keine große Aussagekraft, er bietet Befürwortern und Gegnern des Gesetzes Argumente. Der Bundesparteitag der CDU hat in Stuttgart gerade erst die Forderung, das Gesetz zurückzunehmen, bekräftigt – in dem Wissen, damit nichts zu bewirken.
Gravierende Folgen des Konsums
Dabei hat Poseck nur einen, nämlich den rechtlichen, Aspekt im Blick. Der medizinische ist mindestens genauso bedeutsam. Dass junge Menschen durch den Konsum dieser Substanz für den Rest ihres Lebens erheblich beeinträchtigt sind, wird nicht ernsthaft bestritten. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären Experten anschaulich, indem sie Beispiele nennen. Extrem gefährdet sind Flüchtlinge und ungeborene Kinder, die am Drogenkonsum der Mütter unfreiwillig beteiligt sind.
Der seit Corona bekannte Mediziner Hendrik Streeck, Abgeordneter der CDU und inzwischen auch Drogenbeauftragter der Bundesregierung, nannte Ärzte, die leichtsinnig Cannabis verschreiben, „Dealer in weißen Kitteln“. Damit rücken die Onlineanbieter in den Vordergrund, die den Kunden den Zugang zu ärztlichen Verordnungen auf Selbstzahlerbasis ermöglichen. Dafür müssen sie oft nur einen Fragebogen ausfüllen.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat dafür jetzt eine Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Mit einem Fernbehandlungs- und Versandverbot will sie dafür sorgen, dass Ärzte Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Kontakt mit Patienten in einer Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch verordnen dürfen. Auch das ist ein guter Plan. Doch abermals lehnt der sozialdemokratische Koalitionspartner ihn ab. Inzwischen will die Union angeblich abermals nachgeben.
Dass die nach wie vor führende Partei dieser Republik nicht in der Lage ist, ihre mehrfach und massiv vorgetragene Forderung nach der Rücknahme einer völlig verfehlten Gesetzgebung durchzusetzen, ist ein weiteres Indiz dafür, dass das Regierungssystem nicht mehr richtig funktioniert.
Ewald HetrodtKorrespondent der Rhein-Main-Zeitung für Wiesbaden.
Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für Wiesbaden.
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Zwei Jahre nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis sieht der hessische Innenminister Roman Poseck seine Einwände dagegen durch die Praxis bestätigt. Er fordert Korrekturen des Gesetzes.
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