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Dr. Google verteidigt nicht vor Gericht

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13.06.2026

Es gibt zwei Momente im Leben, in denen Menschen innerhalb weniger Minuten zu Experten werden.

Der erste ist während einer Fußball-Weltmeisterschaft. „Also, ich hätte ja El Mala mitgenommen“.

Der zweite beginnt mit dem Satz:

„Sie werden als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt.“

Was dann folgt, ist ein vorhersehbarer Ablauf. Der Brief der Polizei wird geöffnet, der Puls steigt auf ungefähr die Drehzahl eines Presslufthammers, und noch bevor der erste Anwalt angerufen wird, wird die Suchmaschine des Vertrauens konsultiert.

Die Suchmaschine schlägt zurück

Das Internet antwortet zuverlässig.

Wer nach „Vorladung Polizei Beschuldigter“ sucht, erhält innerhalb von Sekunden etwa 1,7 Millionen Treffer. Die Hälfte davon verspricht eine Einstellung des Verfahrens innerhalb von 24 Stunden. Die andere Hälfte prognostiziert lebenslange Haft, gesellschaftliche Ächtung und den baldigen Aufenthalt in einer Zelle von der Größe eines Gäste-WCs.

Dazwischen finden sich zahlreiche selbsternannte Rechtsexperten in Internetforen. Dort berichtet „Manni1974“, dass sein Cousin dritten Grades in einer ähnlichen Sache „einfach alles zugegeben“ habe und danach nie wieder etwas gehört worden sei. „Justizkenner88“ empfiehlt hingegen, sämtliche Beweismittel sofort zu vernichten, während „Paragrafenprofi“ überzeugt ist, man müsse lediglich eine bestimmte Formulierung in roten Großbuchstaben auf die Vorladung schreiben und das Verfahren löse sich automatisch in Wohlgefallen auf.

Juristisch betrachtet ist das ungefähr so zuverlässig wie eine Wettervorhersage aus einem Überraschungsei.

Warum jeder Fall anders ist

Das Problem besteht darin, dass Ermittlungsverfahren keine standardisierten Fertiggerichte sind.

Wer wegen einer Körperverletzung, eines Betrugsvorwurfs,........

© Die Kolumnisten