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Citizen Vigilante und die FSK

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11.07.2026

Es gibt in Deutschland Institutionen, die klingen, als würden sie samstags in Cordjacke den Gartenzaun ölen. „Freiwillige Selbstkontrolle“ gehört ganz klar dazu. Der Begriff Freiwillige Selbskontrolle wirkt dabei ein wenig altmodisch, riecht ein wenig nach Vereinsheim, Filterkaffee und dem guten alten Glauben, dass die Gesellschaft am besten funktioniert, wenn sie sich gelegentlich selbst an die Leine nimmt. Und doch entscheidet genau diese Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – kurz FSK – darüber, ob ein Film mit einem harmlosen grünen „ab 6“- Aufkleber in Familienregalen landet oder mit einem roten „Keine Jugendfreigabe“ eher in die Abteilung „Bitte erst nach dem Abitur konsumieren“.

Am Fall Citizen Vigilante, eines Films über brutale Selbstjustiz an Migranten,  lässt sich sehr schön zeigen, wie dieses System funktioniert – und warum die immer wieder erhobene Klage „Zensur!“ meistens eher nach Empörungskino klingt als nach präziser Rechtsanalyse.

Fangen wir mit der FSK selbst an. Sie ist keine staatliche Zensurbehörde mit Samthandschuhen und Schere, sondern eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft, die „im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden“ Altersfreigaben für Filme vergibt. Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz, hier insbesiondere § 14 .

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen (1) Filme und Spielprogramme dürfen nicht für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, wenn sie für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind. (2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und Spielprogramme mit

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen (1) Filme und Spielprogramme dürfen nicht für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, wenn sie für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind. (2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und Spielprogramme mit

Die Aufgabe ist also nicht etwa: „Ist dieser Film politisch erwünscht?“ oder „Findet die Republik das geschmackvoll?“ Die Aufgabe lautet vielmehr: „Kann dieser Film Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen – und wenn ja, ab welchem Alter eher nicht mehr?“

Das ist ein wichtiger Unterschied. Die FSK ist keine ästhetische Oberaufsicht für schlechte Drehbücher, keine Moralpolizei für fragwürdige Weltbilder und auch kein staatlicher Beauftragter gegen peinliche Dialoge. Sie bewertet ausschließlich........

© Die Kolumnisten