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Das Kopftuch gehört ins Museum

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01.03.2026

Ein Kopftuch von Emel Zeynelabidin: Es gehört heute zum Bestand des Hauses der Geschichte in Bonn.

Österreich ist ein säkulares Land. Staat und Kirche sind strikt getrennt. Somit mischt sich der Staat nicht in Angelegenheiten der Religion ein. Denn Religion ist Privatsache und geschützt durch das Recht auf Religionsfreiheit. Nun hat das österreichische Parlament ein Gesetz erlassen, das sich nur an muslimische Familien mit ihren Töchtern im schulpflichtigen Alter richtet. Sie sollen erst dann ein Kopftuch tragen dürfen, wenn sie 14 Jahre alt sind, und zwar entgegen der über 1400 Jahren alten islamischen Tradition, die eine komplette Bedeckung des Körpers einschließlich der Haare mit Beginn der Pubertät vorsieht.


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