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Serhii K. ist nicht der erste „mutmaßliche Drahtzieher“ der Nord-Stream-Anschläge

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Eskortiert von Deutschlands Antiterroreinheit GSG 9 traf Serhii K. Ende November in Hamburg ein. Dort soll dem „mutmaßlichen Drahtzieher des Nordstream-Anschlags“ (Bild) der Prozess gemacht werden. Juristisch vertreten wird K. von der Berliner Anwaltskanzlei Ilona Menacker, die auf den „Beistand für ukrainische Staatsbürger“ spezialisiert ist. Erfüllt von „tiefem Verständnis für die individuellen Herausforderungen ukrainischer Mandanten in Deutschland“ legte die Kanzlei sogleich ihre Verteidigungsstrategie dar: „Unser Mandant bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten, und wir weisen sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurück.“

Sicherheitshalber will man aber versuchen, den Mandanten, der „zum Zeitpunkt der Tat Soldat in der Armee“ gewesen sei, durch die im Völkerrecht verankerte „funktionelle Immunität“ vor Bestrafung zu schützen. Hätte K. als Soldat lediglich Befehle eines militärischen Vorgesetzten ausgeführt, wäre er strafrechtlich nicht zu belangen, es sei denn, die Tat würde vom Internationalen Strafgerichtshof als besonders schweres Kriegsverbrechen eingestuft.

Die widersprüchliche Verteidigungsstrategie – einerseits zu behaupten „unser Mandant war an der Tat nicht beteiligt“, andererseits die Tat unbedingt als erlaubte Kriegshandlung von Soldaten einordnen zu wollen – zeigt schon, in welch unübersichtliches Rechtsgestrüpp der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht führen wird. Bereits K.s italienischer Anwalt Nicola Canestrini hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, um seinen im norditalienischen San Clemente festgenommenen Mandanten vor der Auslieferung nach Deutschland zu bewahren. Mehrfach gingen die Akten zwischen den Gerichtsinstanzen hin und her.

Sogar der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, intervenierte bei der italienischen Justizministerin, indem er bekräftigte, dass K. während der Tatzeit in der ukrainischen Armee gedient habe, weshalb er sich auf das Völkerrecht und das darin verankerte Konstrukt der „funktionellen Immunität“ berufen könne. Der Staatskonzern Gazprom sei ein wichtiger Teil von Wladimir Putins Kriegsmaschine, also seien auch die Gazprom-Pipelines

© der Freitag