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Von Wolfram Weimer gecancelte Buchhandlungen: Jetzt äußert sich die Preis-Jury

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Die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises kritisiert die Entscheidung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, drei Buchläden von der Nominiertenliste für den Preis zu streichen. „Wir als Jury distanzieren uns klar von dem dabei durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angewandten Haber-Verfahren“, heißt es in einer am Montag verschickten Mitteilung. Die Jury besteht aus unabhängigen Branchenvertretern.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Wolfram Weimer den Goldenen Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin-Prenzlauer Berg von der Nominiertenliste gestrichen hat. Alle drei gelten als linke Buchhandlungen.

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Als Grundlage diente dem Kulturstaatsminister das sogenannte Haber-Verfahren aus dem Jahr 2017, benannt nach der einstigen Staatssekretärin im Innenministerium Emily Haber. Das Verfahren erlaubt es sämtlichen Ministerien, Organisationen, Projektträger oder einzelne Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen und die Vergabe von Fördergeldern davon abhängig zu machen.

Das Verfahren funktioniert wie eine Blackbox, denn Kriterien für Extremismus sind gesetzlich nicht klar festgeschrieben und für die Betroffenen wie auch für das BKM völlig intransparent. Weimer weiß nur, dass die Buchhandlungen unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen und es dazu Aktennotizen gibt. Deren Inhalt kennt er jedoch nicht. Das BKM erklärte vergangene Woche auf Nachfrage der Berliner Zeitung, dieses Verfahren komme beim Buchhandlungspreis „infolge entsprechender Hinweise“ erstmals zur Anwendung.

Klage gegen Streichung: „Rechtsstaatlich fragwürdig“

Die Buchhandlungen wollen Anfang der Woche Klage gegen ihre Streichung von der Nominiertenliste erheben. Vertreten werden sie von vier Rechtsanwältinnen und -anwälten, dabei werden sie von dem Projekt FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Die Anwälte nennen das Haber-Verfahren „rechtsstaatlich fragwürdig“.

Des weiteren teilten die Rechtsanwälte mit, dass es ein grundrechtlich geschütztes Interesse gebe, zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen habe. „Es werden daher auch Verfahren auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesverfassungsschutzgesetz geführt. Auch das sog. Haber-Verfahren wird gerichtlich überprüft werden.“

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Vonseiten des BKM hieß es dazu: „BKM folgt in der Regel den Juryentscheidungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur in besonderen begründeten Einzelfällen.“

Die Jury verteidigte in ihrer Mitteilung vom Montag ihre Liste: Man stehe ausdrücklich hinter der Auswahl dieser 118 Buchhandlungen. Sie verkörperten in besonderer Weise eine Verbindung aus kultureller Verantwortung und gesellschaftlichem Engagement und prägten damit eine Buchhandelslandschaft, die auch im internationalen Vergleich als außergewöhnlich vielfältig und lebendig gelten könne. „Als Jury verstehen wir unsere Aufgabe darin, diese Vielfalt auch in der Breite unserer Auswahl für den Deutschen Buchhandlungspreis sichtbar zu machen und zu würdigen – wir sind der Ansicht, dass uns dies für die Prämierten 2025 gelungen ist.“

Die Jury nominiert nicht nach

Nach dem Ausschluss der drei Buchhandlungen hat sich die Jury entschieden, diese drei Plätze nicht nachzunominieren. Man wolle eine sichtbare Lücke zu lassen. „Den derzeitigen Diskurs zur Vorgehensweise durch das BKM begrüßen wir, da es hier um die Klärung grundsätzlicher demokratischer Belange geht.“

Buchhandlungen seien „Orte der Meinungsbildung und der gelebten Meinungsfreiheit – offene, demokratische Räume, in denen unterschiedliche Perspektiven sichtbar werden und gesellschaftliche Debatten stattfinden können, heißt es in der Mitteilung der Jury weiter. „Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis soll genau diese besondere Rolle unabhängiger Buchhandlungen hervorgehoben werden: ihr Einsatz für Literatur, für kulturelle Vielfalt und für eine lebendige demokratische Öffentlichkeit.“

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Das Vorgehen des BKM zog von vielen Seiten Kritik nach sich. PEN Berlin stellte in dem Zusammenhang folgende Frage an die Bundesregierung: „Gilt das Grundprinzip der deutschen Kulturförderung – es gibt keine Staatskultur, gefördert wird die Autonomie der Kultur – weiterhin?“

Auch Sebastian Guggolz, der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, äußerte Kritik: „An dem hier offenbar angewendeten Haber-Verfahren sind aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht. Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab. ‚Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen‘ zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.“

Die Buchhandlungspreise werden am 19. März im Rahmen der Leipziger Buchmesse vergeben. Mit dem Preis sind Preisgelder von jeweils 7000 bis 25.000 Euro verbunden, zehn umsatzstarke unabhängige Buchhandlungen bekommen lediglich ein undotiertes Gütesiegel. Beworben hatten sich 483 Buchhandlungen.


© Berliner Zeitung