Ist Europas „Send them back“-Politik legal?
Die EU-Staaten zeigen wenig Solidarität und halten oft rechtliche Standards bei Asylverfahren nicht ein.
Neue Rückführungsverordnungen erlauben Abschiebungen in Drittstaaten, auch ohne Bezug der Betroffenen zu diesen Ländern.
Menschenrechtsverletzungen nach Abschiebungen sind schwer nachweisbar, rechtliche Konsequenzen für Staaten bleiben meist aus.
Ende Juli: knapp 80.000 Personen überwanden Grenze nach Ceuta, Großteil zurückgeführt
GEAS-Reform seit 12. Juni 2024: Schnellverfahren bei Anerkennungsquote unter 20 %
Rückführungsverordnung 2024: „Return Hubs“ in Drittstaaten, finale Annahme ausstehend
Abschiebung nur erlaubt, wenn keine schweren Menschenrechtsverletzungen drohen
Die EU-Staaten zeigen wenig Solidarität und halten oft rechtliche Standards bei Asylverfahren nicht ein.
Neue Rückführungsverordnungen erlauben Abschiebungen in Drittstaaten, auch ohne Bezug der Betroffenen zu diesen Ländern.
Menschenrechtsverletzungen nach Abschiebungen sind schwer nachweisbar, rechtliche Konsequenzen für Staaten bleiben meist aus.
Ende Juli: knapp 80.000 Personen überwanden Grenze nach Ceuta, Großteil zurückgeführt
GEAS-Reform seit 12. Juni 2024:........
