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Ist Europas „Send them back“-Politik legal?

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24.08.2026

Die EU-Staaten zeigen wenig Solidarität und halten oft rechtliche Standards bei Asylverfahren nicht ein.

Neue Rückführungsverordnungen erlauben Abschiebungen in Drittstaaten, auch ohne Bezug der Betroffenen zu diesen Ländern.

Menschenrechtsverletzungen nach Abschiebungen sind schwer nachweisbar, rechtliche Konsequenzen für Staaten bleiben meist aus.

Ende Juli: knapp 80.000 Personen überwanden Grenze nach Ceuta, Großteil zurückgeführt

GEAS-Reform seit 12. Juni 2024: Schnellverfahren bei Anerkennungsquote unter 20 %

Rückführungsverordnung 2024: „Return Hubs“ in Drittstaaten, finale Annahme ausstehend

Abschiebung nur erlaubt, wenn keine schweren Menschenrechtsverletzungen drohen

Die EU-Staaten zeigen wenig Solidarität und halten oft rechtliche Standards bei Asylverfahren nicht ein.

Neue Rückführungsverordnungen erlauben Abschiebungen in Drittstaaten, auch ohne Bezug der Betroffenen zu diesen Ländern.

Menschenrechtsverletzungen nach Abschiebungen sind schwer nachweisbar, rechtliche Konsequenzen für Staaten bleiben meist aus.

Ende Juli: knapp 80.000 Personen überwanden Grenze nach Ceuta, Großteil zurückgeführt

GEAS-Reform seit 12. Juni 2024:........

© Wiener Zeitung