Sicherheitskontrolle am Flughafen: Deine Rechte beim Smartphone
Sicherheitskontrolle am Flughafen: Deine Rechte beim Smartphone
Darf man mein Smartphone bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens beschlagnahmen? Darf man mich dazu zwingen, es zu entsperren?
Smartphone am Flughafen: Was darf das Bodenpersonal der Airline innerhalb der EU?
Was dürfen die Sicherheitsbehörden (Polizei und Zoll) hierzulande?
Smartphone am Flughafen: Wie sollte ich meine Hardware auf den Trip vorbereiten?
Bei Flügen nach China oder in die USA
Sonderfall Großbritannien: Strafe und Inhaftierung bei Verweigerung möglich!
Smartphone am Flughafen: Nach Abschluss der Reise
Viele werden sich bestimmt schon mal gefragt haben, welche Rechte sie mit ihrem Smartphone am Flughafen haben. Was darf das Bodenpersonal vor dem Abflug, was die deutschen Sicherheitsbehörden? Wer darf mein Handy beschlagnahmen? Unter welchen Voraussetzungen kann dies passieren? Darf mich jemand dazu zwingen, das Smartphone zu entsperren? Spannend auch die Frage, wie man die Hardware für die bevorstehende Reise präparieren kann, um mögliche Risiken zu begrenzen.
Smartphone am Flughafen: Was darf das Bodenpersonal der Airline innerhalb der EU?
Beschlagnahmung nur bei Sicherheitsbedenken
Die Mitarbeiter der Fluglinie haben grundsätzlich kein Recht dazu, eure Geräte zu beschlagnahmen. Wer aber einen sichtbar beschädigten oder gar stark aufgeblähten Akku mit sich führt, hat Pech. In dem Fall sieht die Rechtslage anders aus. Dann dürfen die Airline-Mitarbeiter euch wegen der Sicherheitsbedenken die Beförderung (den Flug) verweigern. Sie befürchten, das Smartphone könnte über den Wolken zu heiß werden und womöglich Feuer fangen.
Entsperren bzw. Einschalten
Bei der Sicherheitskontrolle kann man von den Passagieren im Rahmen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen verlangen, ihr elektronisches Gerät einzuschalten. Wer dies ablehnt, dem darf man den Zugang zum Sicherheitsbereich verweigern. Auch könnte es unter diesen Umständen schwierig werden, das Gerät mit an Bord zu nehmen.
Warum das Ganze? Wenn das Smartphone hochfährt, so ist dies ein recht gutes Indiz dafür, dass es sich um funktionierende Hardware handelt. Eine Attrappe, die Sprengstoff beinhaltet, würde wahrscheinlich nicht booten. Ein Sicherheitsmitarbeiter darf daraus allerdings nicht einfach das Recht ableiten, deine PIN oder dein Passwort zu verlangen.
Was dürfen die Sicherheitsbehörden (Polizei und Zoll) hierzulande?
Polizei und in bestimmten Fällen auch der Zoll können ein Smartphone als mögliches Beweismittel sicherstellen oder beschlagnahmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (§ 94 StPO und folgende). Eine Beschlagnahme kann insbesondere im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgen.
Sofern man das Handy freiwillig abgibt, spricht man hingegen von einer Sicherstellung. Die Unterscheidung ist wichtig, denn dann wäre gar kein richterlicher Beschluss notwendig.
Davon zu unterscheiden sind die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Sicherheitskontrolle und darüber hinaus. Dafür gelten je nach zuständiger Behörde und konkreter Situation andere Rechtsgrundlagen. Soll heißen: Von der mitgeführten Hardware müsste eine unmittelbar drohende Gefahr für die Flugsicherheit oder die Menschen am Flughafen ausgehen. Natürlich ist man dabei der „Kreativität“ der Mitarbeiter der Polizei und vom Zoll ausgesetzt, um es höflich auszudrücken.
Dazu kommt die gern genutzte Ausnahme: „Gefahr im Verzug„. Wenn im Fall einer Verzögerung Beweismittel verloren gehen würden, dann darf die Staatsanwaltschaft oder Polizisten die Beschlagnahmung vorläufig anordnen. Wer der Beschlagnahmung ausdrücklich widerspricht, dann sollen die Beamten innerhalb von drei Tagen eine richterliche Bestätigung einholen. Egal was man beschlagnahmt, die Hardware bleibt ab dem Moment des Polizeizugriffs bei........
