Wer zahlt für Bürgergeld-Empfänger? Streit um Krankenkassenbeiträge spitzt sich zu
Auch für Bürgergeld-Empfänger gilt die Krankenversicherungspflicht: Sie müssen entweder gesetzlich oder privat versichert sein. Die Beiträge dafür zahlen sie jedoch nicht selbst. Einen Teil der Kosten tragen derzeit alle gesetzlich Versicherten mit. Das sei jedoch, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, „ungerecht“. Daher schlägt sie eine neue Finanzierungsform vor. Wer soll künftig die Beiträge für Bürgergeld-Empfänger zahlen?
Kosten in Milliardenhöhe: Wer zahlt die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger?
Bisher tragen gesetzlich Versicherte einen Teil der Behandlungskosten für Bürgergeld-Empfänger mit. Zwar zahlt der Staat, wie der Deutsche Bundestag am 9. Oktober 2025 bestätigte, eine Pauschale für jeden Grundsicherungsempfänger in die Krankenkassen. Diese reicht jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Behandlungskosten vollständig abzudecken. Die Differenz müssen die Kassen daher aus den regulären Beitragseinnahmen decken.
Dass ein Teil der Kosten auf allen Versicherten hängen bleibt, hält CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für problematisch: „Dass Versicherte für Grundsicherungsempfänger eine zweistellige Milliardenzahl im Jahr bezahlen – 10, 12, 13 Milliarden Euro –, obwohl Bürgergeld-Empfänger selbst nicht einzahlen, das geht nicht“, betonte er am 8. Februar 2026 in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.
Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zufolge sei es „ungerecht,........
