Was die EU-Asylreform bringen soll
Schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und demnächst vielleicht auch Abschiebezentren in Drittstaaten? Die Europäische Asylreform (Geas) tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte mit sich bringen. Auch für Deutschland, das eine Zeit lang Hauptzielstaat von Asylsuchenden in Europa war, hat die Geas-Reform Folgen.
Die wichtigsten Änderungen und was sie bringen sollen im Überblick:
Warum brauchte es eine Reform?
Für ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde – meist Staaten an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb Streit: Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.
Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen?
Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor. Zuständig für das Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-Außengrenzen. Sie sollen aber künftig von den anderen Mitgliedsländern mit finanziellen Beiträgen, Sachleistungen oder der Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele diese Verfahren ohnehin........
