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Wohngeld-Falle: Pflegebedürftige Angehörige aufgenommen – das muss beachtet werden

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Wenn Angehörige nicht mehr allein leben können oder nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege benötigen, ist die familiäre Unterstützung oft nicht weit. Ein freies Zimmer wird zum neuen Zuhause, der Alltag umstrukturiert. Nicht nur für die Familie ist das eine Umstellung. Auch auf staatliche Leistungen kann sich ein solcher Einzug auswirken.

Das gilt insbesondere für das Wohngeld. Denn für die Berechnung ist nicht nur relevant, wie hoch die Miete ist oder wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht. Auch die Haushaltsgröße spielt eine Rolle, teilt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit.

Was müssen Wohngeldempfänger also beachten, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen bei sich aufnehmen?

Warum kann die Aufnahme eines Pflegebedürftigen das Wohngeld verändern?

Wohngeldgesetz (WoGG) § 5 legt fest, wer als Haushaltsmitglied gilt. Dazu können neben Ehe- und Lebenspartnern auch Personen gehören, die mit einem Haushaltsmitglied verwandt oder verschwägert sind. Voraussetzung ist, dass sie den betreffenden Wohnraum gemeinsam bewohnen und dieser für sie Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen........

© Südkurier