Grundsicherung: Deutschlandticket für alle Empfänger? Wie realistisch dieser Plan ist
Kurz bevor am 1. Juli 2026 die viel diskutierte neue Grundsicherung in Kraft trat, sorgte ein Vorstoß aus den Reihen der CDU für Aufsehen: Der Mobilitätsanteil im Bürgergeld soll künftig nicht mehr frei an Empfänger ausgezahlt werden, sondern direkt in ein Deutschlandticket fließen. Damit würde der bisherige Geldbetrag für Verkehrsausgaben im Bürgergeld ersetzt werden. Doch kann der Staat tatsächlich vorgeben, wofür Sozialleistungen verwendet werden dürfen? Was hinter den CDU-Mobilitätsplänen für Empfänger der Grundsicherung steckt.
Was genau plant die CDU für Empfänger der neuen Grundsicherung?
Ausgangspunkt der Debatte war der sogenannte Mobilitätsanteil im Bürgergeld – der Leistung, die mittlerweile zu einer neuen Grundsicherung umfunktioniert wurde. Derzeit liegt der Anteil für alleinstehende Grundsicherungsempfänger bei 50,49 Euro monatlich. Dieser Betrag ist Teil des in § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) II festgelegten Regelbedarfes zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Regelbedarf beläuft sich für Alleinstehende nach Angaben der Bundesregierung derzeit (Stand: Juli 2026) auf 563 Euro im Monat.
Genau hier will die CDU offenbar ansetzen. Wie die CDU-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in einer Pressemitteilung erklärte, wird derzeit geprüft, ob Leistungsberechtigten künftig statt des Mobilitätsanteils ein Deutschlandticket als Sachleistung angeboten werden kann. Derzeit kostet das Ticket 63 Euro und ist bundesweit im Nahverkehr gültig, so die Deutsche Bahn. Damit würde sich die Höhe der Grundsicherung um den Mobilitätsanteil im Regelsatz, also rund 50 Euro, verringern.
Frank Heidenreich, CDU-Fraktionschef im VRR, erklärt in der Meldung, Ziel sei es, Steuergelder „möglichst zielgerichtet“ für tatsächliche Mobilität........
