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Frei laufende Hunde: Wann haftet der Halter, wenn ohne Leine etwas passiert?

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26.07.2026

Ohne Leine im Park spielen oder durch den Wald rennen: Für viele Hunde gehört der Freilauf beim Gassigehen zum Alltag. Denn viele Halter möchten ihren Tieren außerhalb von Straßen oder Wohngebieten Bewegungsfreiheit ermöglichen. Doch genau in solchen Situationen kann es zu Zwischenfällen kommen, wenn der Hund etwa einen Spaziergänger anspringt oder einen Radfahrer zu Fall bringt.

Kommt es dabei zu einem Unfall oder Schaden, stellt sich für Betroffene die Frage: Wer trägt eigentlich die Verantwortung? Denn auch ein gut erzogener Hund hat einen eigenen Kopf. Selbst wenn Halter mit ihrem nicht angeleinten Hund besondere Vorsicht walten lassen, können Situationen nicht immer kontrolliert werden.

Für Hundebesitzer kann das rechtliche und finanzielle Folgen haben. In Deutschland gilt mit Blick auf § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wer ein Tier hält, trägt auch die Verantwortung für Schäden, die von diesem ausgehen. Wann die Haftung greift, ob es Ausnahmen gibt und welche Rolle Leinenpflicht und Versicherung spielen, haben wir im Überblick zusammengefasst.

Wann haftet ein Hundehalter, wenn sein Hund ohne Leine einen Schaden verursacht?

Tierhalter haften in Deutschland für Schäden, die ihr Tier verursacht. Diese sogenannte Gefährdungshaftung ist in § 833 BGB geregelt. Demnach muss der Halter den entstandenen Schaden ersetzen, wenn durch ein Tier ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Halter selbst einen Fehler........

© Südkurier