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Oberster Gerichtshof prüft: Per Geburt US-Bürger oder nicht?

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01.04.2026

Vor dem Obersten US-Gericht wird einer der brisantesten Fälle der vergangenen Jahre verhandelt: Sind Kinder automatisch US-Bürger, wenn sie in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Welt kommen – auch dann, wenn ihre Eltern gar nicht legal im Land sind? US-Präsident Donald Trump meint: Nein. Per Dekret wollte er das Recht auf US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt einschränken.

Heute wird vor Gericht eine Sammelklage gegen das Vorhaben verhandelt. Trump legte am Dienstag (Ortszeit) nahe, dass er vorhabe, dabei anwesend zu sein. US-Medien zufolge wäre es das erste Mal, dass ein amtierender Präsident dort an einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Ein Überblick zu dem Fall:

Worum geht es überhaupt?

Bislang bekommt ein Baby, das in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“ Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Trump will das Gesetz für jene Kinder ändern, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind – obwohl dazu im Wortlaut des Zusatzartikels nichts steht. Damit könnten neben Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder........

© Südkurier