„Mies behandelt“: BGH zu Diskriminierung im Gesundheitswesen
Nach einer Operation am Knie wird eine blinde Frau in eine Rehaklinik gebracht. Die Behandlung war abgesprochen, auch ihre Sehbehinderung habe sie vorher angekündigt, sagt Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW. Doch als sie in der nordhessischen Klinik ankommt, wird ihr die Aufnahme verweigert. S. sieht sich aufgrund ihrer Blindheit benachteiligt - und zieht vor Gericht. Heute (11.00 Uhr) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall der 72-Jährigen - und mit Diskriminierung im Gesundheitswesen.
„Ich war natürlich völlig geschockt“
In der Rehaklinik habe eine Chefärztin mit ihr gesprochen, erzählt S., die ihren vollen Namen nicht nennen möchte. „Und dann war der erste Satz: Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind. Dann war ich erstmal sprachlos.“ Das Thema sei für Ärztin schnell beendet gewesen. „Ich war vielleicht fünf Minuten in dem Raum“, sagt die 72-Jährige. „Ich war natürlich völlig geschockt. Wie man mich da behandelt hat, so bin ich in meinem Leben noch nie behandelt worden.“
Rund vier Stunden habe sie auf den Rücktransport gewartet, erzählt S. „Ich bekam in dieser Zeit nichts zu essen angeboten, nichts zu trinken angeboten. Musste sogar laut rufen - und ein Patient hat mich zur Toilette begleitet.“ Sie habe auf dem Flur gesessen und aus Wut weinen müssen. „Ich wurde da so mies behandelt in der Rehaklinik“, sagt sie. Wie ein Mensch zweiter Klasse. Das........
