Chaos und Verwirrung: Mühlingen ringt mit dem neuen Ganztagsbetreuungsgesetz an der Grundschule
Wie viele andere Kommunen im Land muss sich auch die Gemeinde Mühlingen mit den Betreuungsangeboten an ihrer Grundschule auseinandersetzen. Der Hintergrund: Am 12. Oktober 2021 wurde das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft gesetzt. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Es gelten folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch:
Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche. Und: Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht jedoch kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Neues Gesetzt wird für Gemeinde zur Herausforderung
Dieser neue ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend von den Kommunen umzusetzende Rechtsanspruch stellt nicht nur diese, sondern auch Schule und Kinder vor eine ganz neue Herausforderung. Denn auch das bisher in Mühlingen angebotene........
