Bürgergeld-Reform: Wann Jobcenter Vermieter künftig befragen dürfen
Mit der Reform des Bürgergelds zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ hat der Bundestag im März 2026 eine Reihe von Änderungen beschlossen. Das sogenannte 13. SGB-II-Änderungsgesetz soll überwiegend am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch. Gerade bei den Wohnkosten stellt sich deshalb eine zentrale Frage: Dürfen Jobcenter künftig direkt beim Vermieter nachfragen – und wenn ja, wie weit reicht diese Befugnis?
Bürgergeld: Dürfen Jobcenter Vermieter grundsätzlich um Auskunft bitten?
Nach geltender Rechtslage durften Jobcenter schon vor Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte bei Dritten einholen. Grundlage ist § 60 SGB II. Danach sind Personen oder Stellen auskunftspflichtig, wenn sie Leistungen erbringen oder zu Leistungen verpflichtet sind, die den Anspruch auf Bürgergeld beeinflussen können – etwa bei........
