Kastrieren, registrieren, schützen: Was die Katzenschutzverordnung bedeutet?
Ausgerechnet die Stadt des Katers Hiddigeigei aus dem Trompeter von Säckingen von Joseph Victor von Scheffel will Katzen mit einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen zu Leibe rücken. Worauf diese abzielt, macht Artikel 1 des am Montag, 20. April, einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Dokuments deutlich: Sie „dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“. Gemeint sind damit „Krankheiten und Unterernährung“ – angestrebt wird, „das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere zu schützen“. Das Mittel zur Wahl ist die Kastrierung oder Sterilisierung dieser Katzen durch einen Tierarzt und die Unterbringung in einem Tierheim – dabei dürfen freilebende und freilaufende Katzen nicht miteinander verwechselt werden.
Was unterscheidet freilebende und freilaufende Katzen?
Freilebend ist eine Katze laut Verordnung dann, wenn sie „nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird“. Freilaufende Katzen sind jene, denen ein Katzenhalter „unkontrolliert freien Auslauf gewährt und die nicht weniger als fünf Monate alt sind“.
Welche Risiken sind mit freilebenden Katzen verbunden?
Neben der unkontrollierten Vermehrung tragen freilebende Katzen ein erhöhtes Krankheits- und Infektionsrisiko, welches durch Revierkämpfe und Bisswunden übertragen wird. Ferner bedeuten diese Katzen ein erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr. Zudem gefährden sie durch die Kreuzung mit der Europäischen Wildkatze den Bestand dieser geschützten Art.
Wie viele freilebende Katzen gibt es in Bad Säckingen?
Laut Oliver Sonnenburg, Leiter des Ordnungsamtes Bad Säckingen, liegt hierzu keine Erhebung vor. Anhand bundesweiter Schätzungen sei für die Kurstadt von rund 3000 Katzen freilaufenden Katzen auszugehen. Wie viele hiervon freilebend, also ohne Katzenhalter sind, könne nicht ermittelt werden. Die Zahl der „aufgegriffenen Fundkatzen liegt in Bad Säckingen bei jährlich etwa acht Tieren“, erklärt Sonnenburg.
Weshalb sollen die herrenlosen Tiere kastriert oder sterilisiert werden?
Hier verweist Sonnenburg auf die unkontrollierte Vermehrung der freilebenden Streunerkatzen mit Hauskatzen oder verwilderten Katzen. Diese führe zu „Krankheiten, Parasiten, Hunger und fehlender medizinischer Versorgung“ und somit zu einem „langfristigen Tierleid.“ Dem vorzubeugen gelte es, die Zahl der freilebenden Katzen zu kontrollieren, da sich die „Problemlage sonst unkontrolliert verschärft“.
Und wer soll die Streunerkatzen feststellen?
Keinesfalls, so Sonnenburg vor dem Gemeinderat, werde ein Katzenfänger durch Bad Säckingen ziehen. Auch „ein gezieltes Einfangen durch Bürger sei nicht vorgesehen, vielmehr können aufgefundene Tiere gemeldet und entsprechend übergeben werden.“ Nicht gewünscht sei es, dass „Bürger nicht zuzuordnende Katzen eigenständig einfangen und beim Ordnungsamt abgeben“. Grundsätzlich haben Bürger also die Möglichkeit, freilebende oder auffällige Katzen bei der Stadt zu melden, Ansprechpartner ist das Ordnungsamt.
Wer fängt die Streunerkatzen dann ein?
Mitarbeiter der Stadt werden freilebende Katzen generell nicht einfangen. Vielmehr werde die Stadt lediglich dann tätig, „wenn Tiere offensichtlich krank oder verletzt sind und im Zuge der Gefahrenabwehr gehandelt werden muss“, so Sonnenburg.
Was geschieht mit einer eingefangenen Streunerkatze?
Kann bei einer Katze kein Eigentümer festgestellt werden, trägt die Stadt die Kosten des Eingriffs. Anschließend wird das Tier an ein Tierheim übergeben, wenn dieses über genügend freie Plätze verfügt. Da die Aufnahmefähigkeit der Heime eingeschränkt ist, stellt die Verminderung des Nachwuchses bei freilebenden Katzen einen Weg zur Entlastung dieser Einrichtungen dar. Alternativ kann eine freilebende Katze nach dem Eingriff laut Verordnung „auch wieder in die Freiheit entlassen werden.“
Und wer trägt die Kosten für das Vorgehen der Stadt?
Hier ist das Vorgehen laut Sonnenburg eindeutig: „Wird ein Halter festgestellt, sind die Kosten von diesem zu tragen. Kann kein Eigentümer ermittelt werden, übernimmt die Stadt die Kosten im Rahmen des vorgesehenen Budgets für Fundtiere.“ Für den medizinischen Eingriff fallen Kosten zwischen 160 und 250 Euro an.
Was muss ich bei meiner eigenen Hauskatze beachten?
Hier lässt das Ordnungsamt keinen Zweifel aufkommen: „Wer eine Katze mit Freigang hält, ist künftig verpflichtet, durch Kennzeichnung, Registrierung sowie Kastration oder Sterilisation aktiv Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.“ Empfohlen werden für die kostenpflichtige Registrierung das Haustierregister Tasso e.V. und das Register Findefix des Deutschen Tierschutzbundes.
Alexander Jaser Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis
Bad Säckingen Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis
Katzenschutzverordnung Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis
