Kastrieren, registrieren, schützen: Was die Katzenschutzverordnung bedeutet?
Ausgerechnet die Stadt des Katers Hiddigeigei aus dem Trompeter von Säckingen von Joseph Victor von Scheffel will Katzen mit einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen zu Leibe rücken. Worauf diese abzielt, macht Artikel 1 des am Montag, 20. April, einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Dokuments deutlich: Sie „dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“. Gemeint sind damit „Krankheiten und Unterernährung“ – angestrebt wird, „das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere zu schützen“. Das Mittel zur Wahl ist die Kastrierung oder Sterilisierung dieser Katzen durch einen Tierarzt und die Unterbringung in einem Tierheim – dabei dürfen freilebende und freilaufende Katzen nicht miteinander verwechselt werden.
Was unterscheidet freilebende und freilaufende Katzen?
Freilebend ist eine Katze laut Verordnung dann, wenn sie „nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird“. Freilaufende Katzen sind jene, denen ein Katzenhalter „unkontrolliert freien Auslauf gewährt und die nicht weniger als fünf Monate alt sind“.
Welche Risiken sind mit freilebenden Katzen verbunden?
Neben der unkontrollierten Vermehrung tragen freilebende Katzen........
