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„Kürzungen haben immer Konsequenzen für die medizinische Versorgung“

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tuesday

Gesundheitsreform: Sparpläne bremsen Versorgung und Digitalisierung

„Kürzungen haben immer Konsequenzen für die medizinische Versorgung“

Die Bundesgesundheitsministerin will die Gesundheitskosten senken. Der Patientenversorgung hilft das nicht. Fehlanreize bei den Honoraren und mangelnde Digitalisierung konterkarieren die Reformschritte.

Die Bundesgesundheitsministerin will in einem schnellen Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung die Einnahmen erhöhen und die Ausgaben beschränken. Keine Vorschläge macht Nina Warken, wie dann eine Strukturreform die Patientenversorgung sichern soll. Denn Kürzungen allein haben immer Konsequenzen für die medizinische Versorgung.

„Standpunkt“ – der Gastkommentar

Unsere Gesellschaft lebt davon, dass die beste Idee gewinnt. Dafür braucht es Debatten und Argumente – auch wenn sie kontrovers sind. Argumente, die aus praktischen Erfahrungen gespeist sind. Im Gastbeitrag „Standpunkt“ lassen wir deshalb Menschen zu Wort kommen, die wichtige Debatten und Ideen aus ihrer Praxis beurteilen können. Und bieten ihnen einen festen Ort, um zu hinterfragen, ob eine Idee nur groß ist oder wirklich Potenzial hat – und welche Argumente der Realität standhalten.

Weitestgehend folgenlos für die kranken Menschen wird die Streichung der unterschiedlichen Vermittlungsgebühren zwischen Haus- und Fachärzten bleiben. Die Praxis zeigt, dass es allein einen Mitnahmeeffekt in Milliardenhöhe gab. Mehr Termine und kürzere Wartezeiten haben sich nicht eingestellt.

„Das Honorarsystem fördert keine patientenzentrierte Behandlung.“

„Das Honorarsystem fördert keine patientenzentrierte Behandlung.“

Doch die Ressort-Chefin hat nicht den Mut, die Honorare für Krankenhäuser und den ambulant-ärztlichen Bereich an die Behandlungsqualität zu koppeln. Ob sich die Beschwerden der Patienten durch eine Therapie verbessern, verschlechtern oder Leiden gelindert werden, ist für die Vergütungshöhe irrelevant. Gerade für pflegebedürftige Menschen hat das eine besondere Bedeutung. Das Honorarsystem fördert keine patientenzentrierte Behandlung. Für die Einkommen der Leistungsanbieter ist maßgeblich, wie oft Patienten vorstellig werden. Dabei bleibt im ambulanten Bereich unbekannt, wie viele Patienten ein Arzt tatsächlich im Quartal versorgt.

Diese Fehlanreize werden ergänzt durch Blockaden in der digitalen Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber schafft es nicht, die Anwendung des KIM-E-Mail-Systems (Kommunikation im Medizinwesen) und der E-Akte für alle Leistungsanbieter durchzusetzen. Es fehlen schlichtweg die Sanktionsmöglichkeiten.

Wie wenig die Ministerin die Praxis im Blick hat, zeigt sich etwa an der geplanten verpflichtenden Zweitmeinung bei bestimmten Operationen. Ohne Zweifel hat sich das System auch aus Patientensicht bewährt. Hartnäckig hält sich der Irrglaube, dass jede zweite Meinung eines Arztes zu einem Krankheitsbild auch eine qualifizierte Zweitmeinung ist. Doch nur von den Kassenärztlichen Vereinigungen zertifizierte Medizinerinnen und Mediziner erfüllen die Voraussetzungen für eine qualifizierte Zweitmeinung. In den Ländern sind solche Fachstellen rar gesät. Kurz- und mittelfristig wird sich daran wenig ändern.

Warken löscht nicht, sie gießt Öl ins Feuer

Warken wird auf Widerstand stoßen

Kostenpflichtig„Es soll möglich sein, die Patienten auch zu 25, 50 oder 75 Prozent krankzuschreiben“

So stößt ein verpflichtend eingeführtes Zweitmeinungssystem schnell an Kapazitätsgrenzen. Aus dem gut gemeinten Vorschlag entwickelt sich dann im Nu eine staatlich initiierte Warteschlange. Damit ist jetzt schon absehbar, dass auch dieses Gesetz keinen Impuls zur Einbeziehung der Patientenperspektive setzen kann.


© Solinger Tageblatt