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Ein guter Tag für Mieter

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28.01.2026

Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit keinen satten Gewinn erzielen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden – ein Erfolg für Mieter, aber auch für Vermieter.

Berlin. Es gibt sie noch, die guten Nachrichten für Mieterinnen und Mieter. Eine davon kam jetzt aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat eine Untervermietung untersagt, bei der ein Mieter deutlich Gewinn machte.

Zwar war der Fall, um den es ging, besonders heftig: Der Mieter hatte von seinen Untermietern mehr als........

© Solinger Tageblatt