Ein guter Tag für Mieter
Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit keinen satten Gewinn erzielen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden – ein Erfolg für Mieter, aber auch für Vermieter.
Berlin. Es gibt sie noch, die guten Nachrichten für Mieterinnen und Mieter. Eine davon kam jetzt aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat eine Untervermietung untersagt, bei der ein Mieter deutlich Gewinn machte.
Zwar war der Fall, um den es ging, besonders heftig: Der Mieter hatte von seinen Untermietern mehr als........
