Keine Unausgewogenheit: Gericht stärkt ARD und ZDF – zu Recht
Urteil zum Rundfunkbeitrag: Gericht stärkt ARD und ZDF - zu Recht
Keine Unausgewogenheit: Gericht stärkt ARD und ZDF – zu Recht
Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt. Sieben Privatpersonen hatten sich gegen die Zahlungen gewehrt, weil sie ARD und ZDF für einseitig hielten. Das Urteil stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sie wollten nicht zahlen. Zu unausgewogen, zu einseitig „links” seien ARD und ZDF - damit verstoße der Rundfunkbeitrag gegen die Verfassung. So empfanden es sieben Privatpersonen. Doch der........
