Öffentlicher Dienst: Tarifbeschäftigte erreichen nach 20 Jahren wieder die Nulllinie
Tariflöhne im öffentlichen Dienst: Analyse seit 2006
Tariflöhne im öffentlichen Dienst: Analyse seit 2006
Öffentlicher Dienst Tarifbeschäftigte erreichen nach 20 Jahren wieder die Nulllinie
Analyse | Düsseldorf · 20 Jahre Tarifverhandlungen – und am Ende stehen die Beschäftigten real bei null? Die Inflation der vergangenen Jahre scheint den aufgebauten Puffer wieder aufgefressen zu haben. Doch ganz so einfach ist es nicht.
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Beschäftigte demonstrieren im Rahmen des bundesweiten Branchenstreiktags Straße. (Archiv)
Seit 20 Jahren verhandeln die Länder (mit Ausnahme Hessens) gemeinsam mit den Gewerkschaften die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Während die Seite der Arbeitnehmer für gewöhnlich und erst recht in den vergangenen Jahren mit der Inflation argumentiert, hält die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Belastung der Länderhaushalte dagegen. Wir haben verglichen, wie die Abschlüsse seit 2006 im Vergleich mit den Verbraucherpreisen abschneiden. Wann hatten die Tarifbeschäftigten die Nase vorn und wann war die Inflation höher?
Tarifabschlüsse im Zeitverlauf
Seit 2006 werden die Gehälter von Angestellten im Landesdienst im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) festgelegt. Bis 2013 etwa lagen die Steigerungen immer relativ nah am Verbraucherpreisindex. Danach ging die Schere auseinander. Während die Inflation bis 2020 etwa nur kleine Sprünge machte von teils unter einem Prozent, konnten die Gewerkschaften stets Erhöhungen zwischen zwei und drei Prozent heraushandeln. Dies führte zu einem Plus von 13 Prozentpunkten gegenüber den Verbraucherpreisen (Einmalzahlungen und Sockelbeträge nicht mit eingerechnet).
Dann kamen erst die Corona-Pandemie und 2022 der Krieg in der Ukraine. Beides hatte starke Auswirkungen auf die Lieferketten und schraubte so die Verbraucherpreise massiv nach oben. Für die Jahre 2022 und 2023 liegt der sogenannte harmonisierte Verbraucherpreisindex sogar bei 8,7 respektive 6 Prozent.
Gerade in dieser Phase mussten sich die öffentlich Angestellten mit Nullrunden beziehungsweise Einmalzahlungen (Inflationsausgleichsprämie) zufriedengeben. Der Puffer zur Inflationsrate, den die Gewerkschaften in den Jahren zuvor aufgebaut hatten, schmolz daraufhin mehr als nur ab. Im Jahr 2024 lagen die Tarifabschlüsse im Vergleich zu den Verbraucherpreisen mit fast acht Prozentpunkten im Minus, wenn man das Jahr 2006 als Ausgangsbasis nimmt.
Seit 2024 schneiden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen wieder oberhalb der Inflationsrate ab. Der aktuelle Abschluss legt die Tariflöhne bis Anfang 2028 fest. Verglichen mit den Inflationsprognosen der Bundesbank erreicht der Gehaltsindex damit einerseits wieder die Höhe des Verbraucherpreisindex, wenn man 2006 als Basis nimmt. Andererseits bleibt damit auch kein Puffer, falls in den kommenden zwei Jahren unvorhergesehene Faktoren die Inflation wieder ansteigen lassen.
Diese Modellrechnung ist jedoch einigen Einschränkungen unterworfen:
Welche Bedeutung haben Einmalzahlungen und Sockelbeträge?
Der steuerfreie Inflationsausgleich im Jahr 2023 in Höhe von 3000 Euro war zwar nur eine Maßnahme mit zeitlich begrenzter Wirkung. Prozentual gesehen war ihr Einfluss aber dennoch beträchtlich. Für einen Tarifbeschäftigten mit einem Netto-Jahresgehalt von rund 25.500 Euro bedeutete er eine effektive Gehaltserhöhung von 11,7 Prozent. Aber eben nur einmalig. Dennoch war dies in den vergangenen Jahren eine große Erleichterung.
Die Sockelbeträge haben den Effekt, dass – unabhängig von der durchschnittlichen Gehaltssteigerung – Einkommen der unteren Gehaltsklassen überprozentuale Erhöhungen erfahren. Dies hat den Effekt, dass der berechnete Tarifindex für die unteren Entgeltgruppen leicht höher ausfällt, während er für die obersten Entgeltgruppen leicht niedriger ausfällt.
Welchen Einfluss hat der Zeitpunkt des Abschlusses?
Jeder Monat vor Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags gilt als Nullmonat. Je später im Jahr es zu einem Abschluss kommt, desto kleiner die effektive Jahreswirkung. Liegt die nominale Erhöhung, wie aktuell beschlossen, bei 2,8 Prozent für das Jahr 2026, fällt dieser Wert auf effektiv 2,1 Prozent, da diese Erhöhung erst ab April gilt. Der aktuell ausgehandelte Tarifvertrag gilt zudem bis zum 31. Januar 2028, was effektiv bereits mindestens einen Nullmonat in jenem Jahr bedeutet.
Wen betreffen die Tarifabschlüsse?
Die Ergebnisse betreffen zunächst alle Angestellten mit einem Tarifvertrag, die im Dienst der Bundesländer stehen, beispielsweise in Ämtern und Behörden. Aber auch wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren. Die Bundesländer übertragen die Tarifabschlüsse im Anschluss über die Landesgesetzgebung auf die Gruppe der Beamten. Im Falle von NRW hat Kostenpflichtiger Inhalt Ministerpräsident Hendrik Wüst nach der kürzlich abgeschlossenen Verhandlungsrunde bereits signalisiert, dass dies zeitnah geschehe.
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