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Angleichung nach unten

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30.03.2026

Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es bisher nur in zwei Bereichen. Einerseits im Niedriglohnsektor: Bevor der Mindestlohn 2014 eingeführt wurde, betrug die innerdeutsche Lohnlücke für das untere Zehntel der arbeitenden Bevölkerung 17,5 Prozent. Von der politisch gezogenen Höchstausbeutungsgrenze profitierten die Ossis entsprechend in besonderem Maße. Die nächste Aussicht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit findet sich im Rahmen von Tarifverträgen. So einer ist der IG BAU im Bauhauptgewerbe 2024 gelungen. Am Mittwoch soll der letzte Schritt zur Angleichung schließlich erreicht sein. Der Stundenlohn eines Baumaschinenführers oder einer Fliesenlegerin steigt dann im Westen von........

© Junge Welt