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Störenfriede

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15.09.2026

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen. Die Idee, dass Vergehen von dieser schweren Art niemals, an welchem Ort sie auch begangen sein mochten, ungesühnt bleiben dürfen, und sei die jeweilige nationale Rechtsprechungsgewalt dazu nicht fähig oder willens, soll der Geist sein, aus dem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) vor einem Vierteljahrhundert entstanden ist.

Das idealistische Narrativ vergisst, den in der Rückschau exzeptionellen weltpolitischen Kontext dieser Entstehungszeit zu berücksichtigen. Der Kalte Krieg war vorbei und das siegreiche Lager schickte sich in der darauffolgenden Zeit der Unipolarität an, den Rest der Welt mit universeller Interventionsanmaßung im Namen von Demokratie und Menschenrechten zu beglücken – Hunderttausende Tote inklusive.

In diese kurze Ära von »Global Governance« und........

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