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Debatte um Organspende beschäftigt erneut den Bundestag

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23.06.2026

23. Juni 2026 – 8. Tamus 5786

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Debatte um Organspende beschäftigt erneut den Bundestag 

Der Zentralrat der Juden lehnt die sogenannte Widerspruchslösung ab

Erneut wird der Umgang mit Organspenden zu einem Thema im Bundestag. Am Donnerstagmittag steht im Parlament eine Debatte über eine grundsätzliche ethische Frage an: Braucht eine Organspende die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Betroffenen? Oder kann der Staat davon ausgehen, dass fehlender Widerspruch des möglichen Spenders eine grundsätzliche Zustimmung bedeutet? Was hat es damit auf sich?

Wie ist Organspende in Deutschland geregelt?

Seit 1997 gilt in Deutschland eine Form der Zustimmungslösung: Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur dann möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat, etwa durch einen Organspendeausweis. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden, wenn keine eigene Stellungnahme vorliegt. Allerdings muss das im Sinne des Spenders geschehen.

Was heißt Widerspruchslösung bei Organspende?

Die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung würde bedeuten, dass jeder Bürger potenziell Organspender ist - es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. 2020 hat der Bundestag eine solche Widerspruchslösung abgelehnt. Der Bundesrat sprach sich 2025 dafür aus. Nun liegt erneut der Antrag einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten vor, die für eine Widerspruchslösung votiert, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Spanien, dem Spitzenreiter bei Organspenden, gibt es seit vielen Jahren die Widerspruchslösung.

Warum kommt das Thema trotz Ablehnung erneut auf die Tagesordnung?

2020 hatte das Parlament ein Gesetzespaket zur Steigerung der Spenderzahlen beschlossen. Seitdem sollen die Bürger bei Behördenkontakten - etwa beim Ausstellen eines Ausweises - verstärkt mit dem Thema Organspende konfrontiert werden. Außerdem sollen Krankenkassen, Arztpraxen, Ausweisstellen und Fahrschulen beraten und informieren. Die Spenderzahlen sind zuletzt auch gestiegen, aber nicht im erhofften Ausmaß. Auch das vor einigen Jahren eingeführte Organspenderegister wird als zu kompliziert und umständlich kritisiert. Zudem soll mit der geplanten Gesundheitsreform für Hausärzte die Vergütung für........

© Juedische Allgemeine