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Weniger Steuerausnahmen für Firmenerben – gerecht oder gierig?

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13.01.2026

Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser!

Aus Parteikreisen haben unsere Hauptstadtreporter erfahren: Die SPD will die Privilegien für Betriebserben deutlich beschneiden. Dies sieht ein Konzept für eine Erbschaftsteuerreform mehrerer SPD-Abgeordneter um Generalsekretär Tim Klüssendorf vor, das die Partei heute offiziell vorstellen will. Die Sozialdemokraten wollen damit auf ein in diesem Jahr erwartetes Verfassungsgerichtsurteil vorbereitet sein.

Wie bereits von der SPD angekündigt, soll es künftig für jeden Erben einen Lebensfreibetrag geben. Nun ist auch die Höhe klar: Der Freibetrag soll bei einer Million Euro liegen. Erbschaften bis zu dieser Summe wären also steuerfrei. Bislang können Kinder alle zehn Jahre per Schenkung oder Erbe 400.000 Euro steuerfrei vermacht bekommen.

Was bisher nicht bekannt war: Das SPD-Konzept sieht auch einen Unternehmensfreibetrag vor. Dieser soll fünf Millionen Euro betragen. Damit will die SPD sicherstellen, dass kleine Familienbetriebe an die nächste Generation weitergegeben werden können, ohne dass Erbschaftssteuern anfallen. Alle weiteren bisherigen Ausnahmen für Betriebserben will die SPD streichen.

Bisher gelten für Betriebsvermögen großzügige Steuerprivilegien. Wenn Betriebserben die Firma weiterführen und dabei bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa die Beschäftigung konstant halten, werden sie von der Erbschaftsteuer befreit. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Betriebserben die Erbschaftsteuer nicht bezahlen können. Übersteigt das zu übertragende Betriebsvermögen den Wert von 26 Millionen Euro, kann der Erbe oder die Beschenkte einen Steuererlass beantragen. Allein dieser........

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