Blaues Auge in der Saalschlacht um 3 S 001
Fraktionssäle im Bundestag sind kein Besitzstand. Aber die AfD hatte schlechte Karten beim Versuch, in Karlsruhe den Saal der SPD einzuklagen.
Es wäre der SPD-Fraktion kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn sie ihren Sitzungssaal im Bundestag nach der verlorenen Wahl der zweitgrößten, der AfD-Fraktion, überlassen hätte. Den Namen „Otto-Wels-Saal“ hätte sie mit in ihren neuen Saal nehmen können. Sie kann jeden Raum, den sie nutzt, so nennen, wie sie gerne möchte. Zum Besitzstand macht es ihn deshalb nicht.
Der zweitgrößte Raum auf der Fraktionsebene ist nicht........
