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Der verleugnete Rassismus

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01.05.2026

Supreme Court : Der verleugnete Rassismus

Der Oberste Gerichtshof der USA höhlt die Bürgerrechtsgesetzgebung weiter aus. In Zukunft müssen schwarze Wähler, die sich gegen Benachteiligung durch Wahlkreisgrenzen wehren, dem Staat eine rassistische Absicht nachweisen.

Der Voting Rights Act von 1965 besteht nur noch auf dem Papier. Das Gesetz, das die Teilhabe von Schwarzen an politischer Macht sichern half, ließ sich nicht abschaffen. Stattdessen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten es seit 2013 sukzessive so geschwächt, dass seine Vorschriften nun so gut wie wirkungslos sind. Die letzte solche Entscheidung fiel am Mittwoch im Fall Louisiana v. Callais. Die konservative Richtermehrheit erklärte die Wahlkreisgrenzen des Bundesstaates Louisiana für rechtswidrig, da durch „race“ motiviert.

Absicht muss nun nachgewiesen werden

Das Argument der Richter lautet, es sei unrechtmäßig, rassistische Diskriminierung wiederum durch staatliche Maßnahmen mit „race“ als ausdrücklichem Kriterium zu bekämpfen. Louisiana, wo ein Drittel der Bevölkerung schwarz ist, hatte zwei seiner sechs Kongressbezirke so zugeschnitten, dass darin mehrheitlich Schwarze abstimmen. So korrigierte der Bundesstaat die zuvor bestehende Benachteiligung durch nur einen solchen Bezirk, nachdem so genanntes Gerrymandering für eine Überrepräsentation weißer Wähler gesorgt hatte.

Doch genau diese durch die bisherige Rechtsprechung vorgesehene Möglichkeit der Korrektur wird nun streng begrenzt. Künftig müssen Wähler oder Organisationen, die mit dem Argument der Diskriminierung gegen Wahlkreisgrenzen vorgehen, dem Staat eine diskriminierende Absicht nachweisen – entsprechende Effekte zu dokumentieren, wird nicht mehr reichen.

Weiße republikanische Mehrheiten versuchen besonders in den südlichen Bundesstaaten häufig, die Beteiligung Schwarzer an politischer Macht durch........

© Frankfurter Allgemeine