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Die zweite Etappe des rentenpolitischen Irrwegs

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Klingbeils Reformrezept : Die zweite Etappe des rentenpolitischen Irrwegs

Die Rente stärker an die Zahl der Beitragsjahre koppeln? Das lindert kein Demographieproblem, keine Altersarmut. Die unselige „Rente ab 63“ würde zum Prinzip. Ob die Union das schon versteht?

Unsachgemäßes Hantieren mit der Kennzahl „Rentenniveau“ hat die gesetzliche Rente und den Bundeshaushalt in den schwierigen Zustand gebracht, in dem sie jetzt sind: Ohne eine Korrektur des verschwenderischen Rentenpakets, das Union und SPD im Dezember als „Stabilisierung des Rentenniveaus“ etikettiert haben, laufen beide auf den finanziellen Kollaps zu – mit allen negativen Folgen für kommende Generationen und für die ohnehin geschwächte Wirtschaft.

Doch statt daraus zu lernen, bereitet die Regierung eine neue Etappe des Irrlaufs vor, nun unter dem Motto: „Die Rente stärker an die Zahl der Beitragsjahre koppeln.“ So malt sich nicht nur SPD-Chef Lars Klingbeil seine neue „Reformagenda“ aus. Auch die Union bis hin zu Kanzler Merz lässt sich schon so wohlwollend dazu ein, dass es an das erste Rentenpaket erinnert. Sie billigte es erst blauäugig und merkte später, in welche politischen Widersprüche sie damit geriet.

Höhe der Einzahlung weniger wichtig

„Beitragsjahre stärker berücksichtigen“ – das klingt ja fast noch schöner als „stabiles Rentenniveau“. Kurz zur Erinnerung: Unter letzterem Motto hat die Koalition den Anstieg der Renten und der Rentenausgaben um gut 200 Milliarden Euro allein bis 2040 erhöht; ohne damit etwas gegen die gerne bemühte Altersarmut zu tun. Die zusätzlichen Milliarden fließen größtenteils an Versicherte mit überdurchschnittlichen Renten – nicht zuletzt an solche, die überdurchschnittlich viele Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Auch das macht die neue Idee umso fragwürdiger, je näher man hinschaut. Wie hoch die Monatsrente ist, hängt ja schon heute davon ab, wie lange man Beiträge gezahlt hat und, natürlich, in welcher Höhe. Mit einer „stärkeren Koppelung an die Zahl der Beitragsjahre“ wäre also die Höhe der Einzahlung weniger wichtig. Anders gesagt: Wer viele Jahre lang wenig einzahlt, bekäme mehr Monatsrente als jemand, der wenige Jahre lang viel einzahlt – auch wenn beide in der Summe gleich viel einzahlen.

„Rente ab 63“ würde zum neuen Prinzip

So verteilt man leider nur Rentenansprüche zwischen Beitragszahlern um, löst aber nicht das demographische Problem. Dieses besteht darin, dass die Summe aller Rentenansprüche zu stark steigt; verursacht durch den Renteneintritt der Babyboomer und eine steigende Lebenserwartung. Das wird die schrumpfende Erwerbsbevölkerung überlasten. Klingbeils Rezept lenkt ausgerechnet davon ab.

Obendrein ist es ein Ausfallschritt, um einer Erhöhung der sogenannten Regelaltersgrenze auszuweichen, was die naheliegende Antwort auf eine höhere Lebenserwartung ist. Stattdessen würden große Versichertengruppen davor abgeschirmt: Wer früh ins beitragspflichtige Erwerbsleben gestartet ist und früher als andere 40 oder 45 Beitragsjahre beisammen hat, erhält natürlich schon heute deutlich mehr Rente als nach 35 Jahren. Künftig gäbe es einen Extrabonus für den Frühstart, einen Zuschlag zur Monatsrente als indirekte Einladung, das Arbeiten entsprechend früher zu beenden.

Die 2014 eingeführte, hoch fragwürdige Sonderregel namens „Rente ab 63“ – die „abschlagsfreie“ vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren – würde auf diese Weise nicht etwa eingeschränkt, sondern zum neuen Prinzip. Und umgekehrt: Wer, etwa wegen eines Studiums in jungen Jahren, mit 67 weniger Beitragsjahre gesammelt hat, dessen schon insoweit reduzierte Monatsrente würde mit einem zusätzlichen Abschlag belegt. Faktisch wäre es eine selektive Anhebung der Altersgrenze. Diese Versicherten müssten bis 70 oder 72 arbeiten, um eine „abschlagsfreie“ Rente zu erhalten.

Hoffentlich lässt sich die Union nicht überrumpeln

Klingbeil und seine Berater erklären das in aufreizender Einseitigkeit für fair. Sinngemäß: Akademiker und andere Spätstarter hätten ja eine höhere Lebenserwartung, lägen also der Solidargemeinschaft länger auf der Tasche. Aber gehört das wirklich mit Abschlägen bestraft – und dies selbst für jene, deren persönliches Gesundheitszeugnis eine kürzere Restdauer nahelegt? Nun, so die Botschaft, es treffe ja – zum Teil – auch Gutverdiener, und die könnten das wegstecken.

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Selbst wenn man es so sieht, bleiben zwei Probleme: Eine solche Umwertung von Ansprüchen relativiert den Kern der gesetzlichen Rente, die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Und soweit es sich um sozialpolitisch motivierte Umverteilung handelt, gehört sie nicht ins Beitragssystem, sondern wäre – falls überhaupt – aus Klingbeils Steuertopf zu bezahlen. Man kann nur hoffen, dass sich die Union nicht wieder überrumpeln lässt. Und dass sie inner- wie außerhalb der von ihr mit eingesetzten Rentenkommission die Aufgabe nicht vergisst: den Anstieg der Ausgaben für gesetzliche Renten in der Summe zu bremsen. Denn daran entscheidet sich, welche Mittel in dieser Ökonomie für private und öffentliche Investitionen übrig bleiben.

Dietrich CreutzburgWirtschaftskorrespondent in Berlin.

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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