Die Verkehrsregeln gelten auch für E-Roller-Fahrer!
Der Halter soll haften : Die Verkehrsregeln gelten auch für E-Roller-Fahrer!
Künftig müssen auch die Vermieter von E-Scootern für Unfallkosten aufkommen. Besser wäre es, die Rücksichtslosigkeit einzudämmen.
Es ist kein Wunder, dass E-Roller sich großer Beliebtheit erfreuen. Sie stehen beziehungsweise liegen fast überall zur Verfügung, man kommt mit ihnen schnell von A nach B, und man muss sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das scheinen jedenfalls viele der eher jüngeren Benutzer zu glauben, die auf ihren Untersätzen rote Ampeln überfahren, Fußgänger als Slalomstangen betrachten und am Ziel ihr Vehikel........
