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Überschätztes Recht

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11.06.2026

Sexualstrafrecht Deutschland: „Nur Ja heißt Ja“-Reform stößt an Grenzen von Beweis und Realität

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet eine Änderung des Sexualstrafrechts. Doch die Hoffnungen, die sie weckt, kann die Reform nicht erfüllen.

Die Erwartungen könnten kaum höher sein. Einen „konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung“ verspricht sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung, mit der sie das deutsche Sexualstrafrecht reformieren will. Sex soll also nur noch dann als einvernehmlich gelten, wenn beide Partner ausdrücklich zustimmen.

Die Forderung wird seit Jahren erhoben, und genau so lange wird sie umrankt von überzogenen Ängsten auf der einen, wie von übergroßen Hoffnungen auf der anderen Seite. Nein, auch künftig würde niemand Kugelschreiber und Einverständnis-Formular bereit haben müssen, wer miteinander ins Bett will. Solche Polemisierungen darf man wohl eher als Abwehrreflexe gegen einen genaueren Blick auf Machtverhältnisse in den........

© Dresdner Neueste Nachrichten