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Lauter Verlierer im ORF-Drama

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17.03.2026

Am Ende des ORF-Dramas stehen rund um den Küniglberg alle als Verlierer da. Der bisherige Generaldirektor ist seinen Job los, seinen guten Ruf auch.

Die betroffene Frau steht im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit, zwar nicht mit vollem Namen, aber doch. Angenehm kann das nicht sein.

Pius Strobl kann sich seinen Pensionsvertrag vermutlich aufzeichnen. Bisher hätte er in den Verhandlungen mit Roland Weißmann nur Abstriche hinnehmen müssen.

Auf Alexander Wrabetz, der den üppigen Vertrag genehmigte, kommt möglicherweise auch noch Ungemach zu. Andere Verträge aus seiner Ära könnten nun ebenso durchleuchtet werden.

Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer muss sich plötzlich für seine Tätigkeit als Lobbyist rechtfertigen.

Der stellvertretende Stiftungsratschef Gregor Schütze muss sich vor seinen Gesinnungsfreunden rechtfertigen, wieso er sich für den Rücktritt Weißmanns hat einspannen lassen. Wobei ihm die Fakten, wie es aussieht, wenig andere Wahl ließen.

Und beiden, Lederer wie Weißmann, wird noch öfter die Frage gestellt werden nach der ineinander verwobenen Grauzone, in der sie sich bewegen: zwischen PR, Lobbyismus, Medien und Politik.

Für den Anwalt von Pius Strobl und der betroffenen Frau ist es wohl auch anders gelaufen als geplant: An sich sollte das Ganze dezent geklärt werden, doch ist die Sache regelrecht explodiert. Die Medienmechanismen wurden offenbar unterschätzt.

Roland Weißmanns Anwalt wiederum brauchte Tage, um den Sachverhalt aus Sicht seines Mandanten darzulegen, mit Journalisten sprach er nicht (jedenfalls nicht mit uns). Krisen-PR stellt man sich anders vor.

Und auch der ORF insgesamt darf zu den Verlierern gezählt werden. Über den Einzelfall hinaus wurde ein wenig schmeichelhaftes Sittenbild gezeichnet, das noch ausgemalt werden könnte. Dass die ORF-Kollegen – nicht zuletzt im politischen Bereich – unter den Rahmenbedingungen möglichen politischen Einflusses hervorragende Arbeit leisten, ist unbestritten. Auch wenn es so mancher mit den Compliance-Regeln in Bezug auf Social Media nicht immer ganz so genau nahm.

Braucht ein Staat einen Medienkonzern?

Aber man muss kein Freiheitlicher sein, um die Frage(n) legitim zu finden: Muss ein Staat einen Stahlkonzern, eine Fluglinie oder ein Medienunternehmen besitzen bzw. finanzieren? Und der Staat, der sich im Speziellen hinter einem öffentlich-rechtlichen Auftrag versteckt, sind wir alle. „ORF. Wie wir“ sozusagen.

Das derzeitige ORF-Konstrukt ist jedenfalls wettbewerbsverzerrend: Staatlich verordnete Gebühren auf der einen Seite. Werbeeinnahmen auf der anderen, unter anderem mit Inhalten, die man im Privatfernsehen auch zu sehen bekommt.

Und die Legende, dass gleich die Demokratie untergeht, wenn es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr gibt, kann man glauben, muss man aber nicht. Man kann sich das heute eigentlich gar nicht mehr vorstellen: Bis zur Jahrtausendwende gab es in Österreich überhaupt nur den staatlichen Rundfunk, also den ORF. Privatfernsehen war gesetzlich verboten. Ist seither die Welt untergegangen? Eher nicht.

Im Falle des Stahlkonzerns ist die Frage übrigens mittlerweile eindeutig mit Nein beantwortet.

Wenn am Ende nur ORFIII, angereichert mit öffentlich-rechtlich relevanten Stücken von ORF2, übrig bliebe, wäre es auch okay.

E-Mail an: oliver.pink@diepresse.obfuscationcom

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